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Windräder vor der Haustür: Gefahr für den Immobilienwert?

Windräder vor der Haustür: Gefahr für den Immobilienwert?
Adalbert Hospenthal
Lesezeit: 3 Minuten

Windenergieanlagen sind auf dem Vormarsch – auch in der Ostschweiz. Immer wieder ist zu hören, dass solche Anlagen den Wert von Immobilien in ihrer Nähe beeinflussen können. Was ist an dieser Aussage dran? Der LEADER hat bei der Appenzeller Wind AG nachgehakt und mit Präsident Adalbert Hospenthal gesprochen.

Viele Eigenheimbesitzer fragen sich, wie der Wert ihrer Immobilie beeinflusst wird, wenn in der Nähe eine Windenergieanlage entsteht. Die Überlegung liegt auf der Hand: Statt einer freien Landschaft hat man plötzlich einen grossen Turm vor der Nase. Dazu kommen potenzielle Auswirkungen wie Schattenwurf oder Lärmemissionen.

Das Thema ist emotional aufgeladen. Während die einen behaupten, dass Immobilien in der Nähe von Windenergieanlagen an Wert verlieren, halten andere dies für unbegründet. Einer, der es wissen muss, ist Adalbert Hospenthal von der Appenzeller Wind AG, die sich auf Windräder spezialisiert hat. «Es ist immer wieder erstaunlich, wie dieselben Fragen aufkommen, obwohl sie widerlegt sind», sagt er. «Ich verweise auf entsprechende Untersuchungen der Wüest Partner AG und der Waadtländer Kantonalbank.» Diese hätten keine Hinweise auf eine generelle Wertminderung ergeben.

Zudem müssen Windenergieanlagen aufgrund der Lärmschutzverordnung mindestens 300 Meter von Wohngebäuden entfernt errichtet werden. «Der vermeintliche Lärm kann also kein Argument sein», so Hospenthal. Was bleibt dann? «Das grazil wirkende, moderne und majestätische Aussehen einer Windenergieanlage im Hintergrund eines Altbaus? Wohl eher nicht. Das ist subjektives Empfinden. Es gibt keine glaubhafte Untersuchung, die eine Wertminderung bestätigen würde.»

Widersprüchliche Studien und unterschiedliche Wahrnehmungen

Anders sieht es der HEV Winterthur, der in einem Bericht darauf hinweist, dass Windenergieanlagen durchaus einen Einfluss auf Immobilienpreise haben. Laut dieser Quelle verlieren Häuser in 300 Metern Distanz bis zu 25 Prozent an Wert – wobei sich der Verlust mit zunehmender Entfernung verringert und ab zehn Kilometern nicht mehr nachweisbar sei.

Für Hospenthal ist diese Einschätzung nicht haltbar. «Ich habe keine Ahnung, wie diese Zahl zustande kommt. Ich würde sie als unbewiesene Parteimeinung der Windenergiegegner deklarieren.» Lärm könne zwar ein Argument sein, doch mit 300 Metern Abstand sei dieser nicht mehr relevant. «Und Ästhetik ist ein sehr subjektives Argument, das sich nicht an Distanzen festmachen lässt.»

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Versorgungslücke vs. Wertverlust

Adalbert Hospenthal betont, dass keine Kompensationsmodelle für Hauseigentümer existieren, deren Immobilien angeblich an Wert verlieren. «Mir sind keine bekannt – weil es ja keinen Wertverlust gibt, solange die Vorschriften eingehalten werden.» Für ihn stellt sich vielmehr die Frage, wie sich eine Stromproduktion von mehreren Millionen kWh, die potenziell eine Versorgungslücke oder gar einen milliardenteuren Blackout verhindern kann, gegen einen nicht nachweisbaren Wertverlust aufrechnen lässt.

Ein Scheinargument?

Der HEV Winterthur argumentiert zudem, dass nicht nur Immobilienpreise, sondern auch die Gesundheit der Anwohner betroffen sei: Statischer und periodischer Schattenwurf können sich negativ auf Menschen und die Attraktivität eines Standorts auswirken. Hospenthal reagiert mit Unverständnis. «Es handelt sich auch da um eine nicht bewiesene Behauptung. Hätte der Schattenwurf einer Windenergieanlage erwiesenermassen negative Auswirkungen auf die Gesundheit, wäre es Aufgabe der Behörden und der Politik, im Interesse der Bevölkerung klare Grenzwerte zu definieren.»

Das sei aber nicht der Fall. «So relevant kann das Thema also nicht sein. Es dient wohl eher den Windenergiegegnern als Scheinargument.» In der Schweiz orientiert man sich übrigens an den deutschen Richtlinien, die maximal acht Stunden Schattenwurf pro Jahr an einem Immissionspunkt zulassen.

So hätte das Windrad bei der SFS in Heerbrugg aussehen können, wenn das Volk nicht Nein gesagt hätte.
So hätte das Windrad bei der SFS in Heerbrugg aussehen können, wenn das Volk nicht Nein gesagt hätte.

Kürzere Lebensdauer als andere Energieerzeuger

Hospenthal weist darauf hin, dass Windenergieanlagen für eine deutlich kürzere Betriebsdauer konzipiert sind als andere Energieinfrastrukturen. Während Staudämme oder Kernkraftwerke 60 bis 80 Jahre betrieben werden, liegt die Lebensdauer von Windenergieanlagen bei maximal 30 Jahren. «Bei einem späteren Erneuerungsprojekt muss ohnehin eine neue Baubewilligung eingeholt werden, was eine erneute Beurteilung ermöglicht», sagt er.

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Vom Phänomen zum Politikum

Windenergieanlagen sind längst kein reines Umwelt- oder Wirtschaftsthema mehr, sondern ein politisches Reizthema. Das zeigt sich besonders im Rheintal, wo auf dem Gelände der SFS in Heerbrugg eine Windenergieanlage entstehen soll. Die SFS argumentiert, dass der produzierte Strom direkt vor Ort genutzt werden kann, was die Energieunabhängigkeit stärkt. Gegner des Projekts sehen darin jedoch eine Bedrohung für Anwohner. Sie fürchten Wertverluste, Schattenwurf und negative Auswirkungen auf die Wohnqualität.

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