Tempo 30 bzw. 50 innerorts
Ergänzend dazu bekräftigte der Bundesrat im Sommer 2022 explizit, dass auf verkehrsorientierten Strassen innerorts auch künftig grundsätzlich Tempo 50 gilt, damit sichergestellt wird, dass die Funktion des übergeordneten Verkehrsnetzes nicht gefährdet wird und dass der Verkehr auf diesem übergeordneten Netz bleibt.
Nachdem sich die St.Galler Stadt- wie auch die Kantonsregierung letztes Jahr diesen Vorgaben mit der schrittweisen, nahezu flächendeckenden Einführung von Tempo 30 zu widersetzen versuchte, musste der St.Galler Kantonsrat energisch eingreifen. Auf Initiative von Vertretern der SVP-, FDP- und Mitte-Fraktionen konnte – trotz zahlreichen Abweichlern in den Reihen der Mitte – erwirkt werden, dass Lärmsanierungen an Staatsstrassen und Gemeindestrassen erster Klasse durch raumplanerische Massnahmen sowie den Einbau lärmarmer Beläge erfolgen müssen und auf Tempo-30-wZonen verzichtet wird. Sind sie als einzige Möglichkeit aus Sicherheitsgründen erforderlich, so darf die Leistungsfähigkeit der Strasse dadurch nicht beschränkt werden. Per Motion wurde die Regierung zudem eingeladen, dass Kantonsstrassen und Gemeindestrassen erster Klasse als verkehrsorientierte Strassen definiert werden, auf diesen Strassen grundsätzlich die bundesrechtlich vorgesehene Höchstgeschwindigkeit zu signalisieren und dass abweichende Höchstgeschwindigkeiten nur in Ausnahmefällen signalisiert werden dürfen, sofern und so weit nachgewiesen ist, dass der damit verfolgte Zweck nicht mit anderen Massnahmen erreicht werden kann.
Die linksgrünen Bestrebungen, den Automobilisten und dem Strassentransportgewerbe Steine in den Weg zu legen, konnte im Kanton St.Gallen vorderhand abgewendet werden.
Text: Bruno Dudli