Förderprogramm: Im Auftrag des Kantons
Der Kanton St.Gallen hat der Energieagentur St.Gallen Aufgaben zum Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Energiegesetzgebung übertragen. Diese sind in einem Leistungsauftrag geregelt. Das bedeutet, dass jedes Gesuch, das von einem Hausbesitzerinnen und -besitzer oder einem Wärmenetzbetreiber im Kanton St.Gallen über efoerderportal.sg.ch eingereicht wird, von der Energieagentur geprüft, zugesichert (oder allenfalls nicht) und ausbezahlt wird.
Eindrucksvolle Zahlen untermauern die Arbeit der Energieagentur: So wurden alleine 2021 knapp 2900 Zusicherungen in der Höhe von rund 31 Millionen Franken für und über 2600 Auszahlungen von Förderbeiträgen in der Höhe von gut 26 Millionen für den Kanton St.Gallen abgewickelt. Für das Jahr 2022 erwartet die Energieagentur eine weitere Steigerung aus bekannten Gründen (Energiepreise/-knappheit).
95 Prozent der ausbezahlten Mittel flossen direkt in die Modernisierung des Gebäudeparks und in den Ausbau von Wärme- und Anergienetzen. Das löste ein Investitionsvolumen von über 200 Millionen Franken aus! Grob kann damit gesagt werden, dass jeder Förderfranken, den der Kanton spricht, fast das Siebenfache an Investitionen auslöst – ein markanter Beitrag an die Volkswirtschaft.
Auch über den rein finanziellen Aspekt hinaus wissen der Kanton und die Energieagentur St.Gallen mit ihren Fördergeldern gut zu wirtschaften: In der CO2-Wirkung liegt St.Gallen mit 6.94 kg Einsparung pro eingesetztem Förderfranken im ersten Drittel der Kantone.