Wie man den Führerausweis auch verlieren kann
Bestehen Zweifel an der Fahreignung, so wird eine Fahreignungsuntersuchung angeordnet. In diesem Fall erfolgt in aller Regel ein vorsorglicher Führerausweisentzug für die Dauer der Abklärung. Das Gesetz nennt zwar verschiedene Umstände, die auf eine mangelnde Fahreignung schliessen lassen, in der Praxis sind die Behörden aber erfahrungsgemäss oft sehr kreativ in der Begründung und führen letztlich an, dass irgendein Zweifel nicht gänzlich ausgeschlossen werden könne, dass es sich «nur» um eine vorübergehende Massnahme handle und der Betroffene die Zweifel in der Fahreignungsabklärung widerlegen könne. Doch damit befinden sich Betroffene bereits in einem monatelangen und teuren Abklärungsverfahren, in deren Zwischenzeit sie meistens den Führerausweis abgeben müssen.
Schon eine Lappalie kann reichen
Zweifel an der Fahreignung können aufgrund diverser Widerhandlungen eines Fahrzeuglenkers entstehen. Wobei die Behörden insbesondere bei älteren Fahrzeugführern dazu tendieren, Lappalien (z.B. Touchieren eines Pfahls) als Anlass für Fahreignungsabklärungen zu nehmen. Auf der anderen Seite können aber auch andere Vorkommnisse ohne motorisiertes Fahrzeug Fahreignungsabklärungen und vorsorgliche Führerausweisentzüge zur Folge haben.
Wer etwa ein Fahrrad in angetrunkenem Zustand fährt, dem drohen Busse, Beschlagnahmung des Fahrrads und Fahrrad-Fahrverbot. Ist jemand wiederholt alkoholisiert mit dem Fahrrad unterwegs, mit einem sehr hohen Promillegehalt (mehr als 1.6 Promille) oder unter Drogeneinfluss, kann die Fahreignung der betroffenen Person hinterfragt und der Führerausweis für das Motorfahrzeug vorsorglich entzogen werden.
Auch wer als Fussgänger, Inline-Skater, Trottinett-Fahrer oder dergleichen im Strassenverkehr auffällt, weil er stark alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss ist, kann zur Fahreignungsabklärung aufgeboten werden.
Selbst als Beifahrer ist man nicht vor einem Führerausweisentzug sicher: Behindert ein Beifahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss den Fahrer oder beeinflusst ein Fahrmanöver, gilt er selbst als Lenker und kann entsprechend bestraft werden.
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Kosten werden nicht ersetzt
Letztlich genügt auch eine Meldung eines Arztes, einer Strafbehörde, einer IV-Stelle oder sogar eine anonyme Meldung, um Fahreignungsabklärungen in Gang zu setzen. Selbst wenn es dem Betroffenen in der Abklärung gelingt, seine Fahrfähigkeit zu beweisen, hat er zu diesem Zeitpunkt meistens bereits seit vielen Monaten keinen Führerausweis mehr und es sind ihm hohe Gutachterkosten entstanden, die ihm nicht ersetzt werden.
Diese harte Gangart ist Ausfluss der «Via sicura»-Gesetzgebung und zeigt, dass jegliche Auffälligkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen, zu Führerausweisentzügen führen können.