St.Gallen

SFS veröffentlicht Machbarkeitsstudie zu geplantem Windrad

SFS veröffentlicht Machbarkeitsstudie zu geplantem Windrad
Die geplante Windenergieanlage der SFS in Heerbrugg sorgt für Diskussionen.
Lesezeit: 3 Minuten

Zum Start des zweiten Mitwirkungsverfahrens für die Aufnahme der geplanten Windenergieanlage in den kantonalen Richtplan veröffentlicht die SFS Group die Machbarkeitsstudie zum Projekt. Dies war zuvor von den Gegnern des Windrads verlangt worden.

Text: pd/jos

Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens hat SFS umfassende Vorabklärungen bezüglich technischer Machbarkeit, Siedlungs- und Umweltverträglichkeit sowie Wirtschaftlichkeit getroffen und von unabhängigen Experten eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die aus zwölf Einzelgutachten besteht.

Wie angekündigt, veröffentlicht SFS «im Sinne der grösstmöglichen Transparenz» die gesamte Machbarkeitsstudie mit einer übersichtlichen Zusammenfassung der Erkenntnisse aus den technischen Einzelgutachen. Das umfangreiche Dokument steht allen Interessierten auf rhintlwind.ch zur Verfügung. 

Umsetzung erfolgt in separater Richtplan-Anpassung

Ursprünglich war seitens des Kantons St.Gallen beabsichtigt, die Einzelanlage in die Anpassung 23 des Richtplans zu integrieren. Von Mitte Februar bis Ende März 2024 fand hierzu eine erste Mitwirkung und Vernehmlassung statt. Aufgrund der Rückmeldungen, die unter anderem die Veröffentlichung der gesamten Machbarkeitsstudie forderten, erfolgt die Umsetzung in einer separaten Richtplan-Anpassung und wird einer zweiten Mitwirkung und Vernehmlassung unterstellt.

Diese Frist wird der Kanton separat kommunizieren. SFS hat die Resultate der Machbarkeitsstudie im März 2024 bereits im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung präsentiert und die entsprechenden Unterlagen auf der Webseite rhintlwind.ch veröffentlicht.

Anforderungen an Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt

Als Teil der Machbarkeitsstudie wurden unabhängige Einzelgutachten zur technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit sowie zu zahlreichen Umweltthemen wie Schallemissionen, Landschafts- und Vogelschutz oder Schatten- und Eiswurf erstellt. Die Resultate zeigen, dass technische Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit gegeben sind.

In einzelnen Bereichen, wie dem Schutz von Vögeln oder Fledermäusen sowie zur Verhinderung von Eis- und Schattenwurf, sind Massnahmen nötig, deren Auswirkungen in der Berechnung des Energieertrages bereits berücksichtigt sind.

Das Einzelgutachten zum Lärmschutz hat gezeigt, dass die geplante Windenergieanlage nur marginal zu den Lärmemissionen des Standortes in Heerbrugg beiträgt. Im Verlauf der Prüfung wurden allerdings Lärmquellen des Produktionswerks identifiziert, die den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Für diese Lärmquellen wird die SFS Group Minderungsmassnahmen evaluieren und schrittweise umsetzen. Das Projekt RhintlWind habe also bereits jetzt dazu beigetragen, die gesamte Lärmbelastung des Standortes zu verringern.
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Subventionen in fünf Jahren selbst finanziert

Mit Einreichung einer kommunalen Volksinitiative, die das Projekt verhindern möchte, sei seitens der Initianten fälschlicherweise kommuniziert worden, dass die Anlage mit Subventionen aus öffentlichen Mitteln errichtet werde und die Steuerzahler das Projekt damit mitfinanzieren würden. SFS trägt die kompletten Planungskosten sowie auch das Risiko bei Nichtzustandekommen selbst.

Sobald die Anlage gebaut wird, kann SFS Investitionsbeiträge zur Deckung von maximal 60 % der anrechenbaren Projektkosten beantragen. Die Investitionsbeiträge werden aus dem Netzzuschlagsfonds des Bundes finanziert und unterliegen den gleichen Mechanismen wie die Beiträge, die bei der Installation von Photovoltaikanlagen von Unternehmen oder Privatpersonen zur Anwendung kommen.

Als bedeutende Strombezügerin zahlt die SFS Group über den Netzzuschlag jährlich rund 1,1 Millionen Franken in diesen Fonds zur Förderung von erneuerbaren Energien ein. SFS hätte die maximalen Subventionen für das Projekt in der Höhe von 4,8 Millionen also innert fünf Jahren zurückbezahlt. Während der Betriebszeit der Windenergieanlage von rund 25 Jahren zahlt SFS demnach das Fünffache des Investionsbeitrages in den Netzzuschlagsfonds ein.

Rückerstattung an Gemeinde Au für Nachhaltigkeitsfonds

Auch die Standortgemeinde Au profitiert über eine kommunale Abgabe von Beiträgen der Strombezüger. Wer selbst Strom produziert, beispielsweise mit einer Photovoltaikanlage, zahlt für den Eigenverbrauch keine Beiträge. Durch den Betrieb der geplanten Windenergieanlage reduziert sich die Abgabe an die Gemeinde um rund 30’000 Franken pro Jahr.

Der SFS sei es wichtig, dass der Gemeinde durch das Projekt RhintlWind keine finanziellen Nachteile erwachsen. Das Unternehmen werde diesen jährlichen Beitrag der Gemeinde daher zur Realisierung von Massnahmen im Bereich Nachhaltigkeit zur Verfügung stellen, die den Bewohnern von Au zugutekommen. Insgesamt werde SFS während der durchschnittlichen Laufzeit der Windenergieanlage also rund 750’000 Franken an die Gemeinde erstatten.

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Verantwortung übernehmen und Unabhängigkeit stärken

Mit dem Projekt RhintlWind möchte die SFS Group ihre Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft wahrnehmen, einen Beitrag zur Energiestrategie 2050 des Bundes sowie zur regionalen Energiesicherheit leisten und ihre Eigenstromproduktion in der Schweiz verdoppeln.

«Die Windenergieanlage ist die ideale Ergänzung zur Solarenergie – speziell im Winter. Sie stärkt unsere Unabhängigkeit, sichert zukunftsgerichtete Arbeitsplätze und ist ein Meilenstein in der nachhaltigen Standortentwicklung des Rheintals», sagt Jens Breu, CEO der SFS Group.

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