Gast-Kommentar

Nachlassplanung mit Trusts und Stiftungen?

Nachlassplanung mit Trusts und Stiftungen?
Michael Kummer ist Senior Partner bei Stach Rechtsanwälte, St.Gallen
Lesezeit: 3 Minuten

Das Gesetz enthält ausführliche Bestimmungen zum Erbgang und regelt den Nachlass, wenn vom Erblasser nichts verfügt wurde. Es stellt sich jedoch die Frage, ob diese Regelungen auch den eigenen Bedürfnissen entsprechen. Ist dies nicht der Fall, gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit denen man den Nachlass besser an die eigenen Bedürfnisse anpassen kann. Der St.Galler Rechtsanwalt Michael Kummer kennt sie.

Die Nachlassplanung ist eine Thematik, die jeden im Laufe der Zeit beschäftigen wird. Aufgrund dessen ist es von grosser Bedeutung, dass man sich mit den verschiedenen Möglichkeiten der Nachlassplanung auseinandersetzt. Das Gesetz enthält ausführliche Bestimmungen zum Erbgang und regelt den Nachlass, wenn vom Erblasser nichts verfügt wurde. Es stellt sich jedoch die Frage, ob diese Regelungen auch den eigenen Bedürfnissen entsprechen. Ist dies nicht der Fall, gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit denen man den Nachlass besser an die eigenen Bedürfnisse anpassen kann.

International kommen dazu oft die Instrumente der Stiftung und des Trusts zum Zuge. Diese können unter Umständen helfen, die Erbschaft auf mehrere Generationen zu verteilen, was vor allem bei grösseren Vermögen sehr attraktiv sein kann. Auch in der Schweiz sind die Begriffe Stiftung und Trust nicht unbekannt. Ob sie für eine generationsübergreifende Nachlassplanung genutzt werden können, ist vom Einzelfall abhängig.

Nachfolgend wird ein grober Überblick über diese beiden Instrumente gegeben.

Stiftungen in der Schweiz

Die Schweiz kennt ein eigenes Stiftungsrecht. Dabei ist hauptsächlich der gemeinnützige Zweck das Aushängeschild einer Stiftung. Sie sind zudem einfach zu errichten und steuerrechtlich begünstigt.

Das Grundprinzip von Schweizer Stiftungen ist Folgendes: Hat ein Stifter das Bedürfnis, Vermögen langfristig für einen gemeinnützigen Zweck einzusetzen, kann er dieses Vermögen in eine Stiftung mit diesem Zweck einbringen. Je nach Präferenz des Stifters können verschiedenste gemeinnützige Zwecke wie beispielsweise Bildungs- oder Umweltanliegen gefördert.

Neben den verbreiteten Arten von gemeinnützigen Stiftungen gibt es in der Schweiz auch die Familienstiftung. Dabei beschränkt sich der Kreis der Leistungsempfänger auf Familienmitglieder und sie muss keinen gemeinnützigen Zweck verfolgen. Leider ist die Zweckumschreibung der Familienstiftung sehr eng und sie ist – im Vergleich zu den gewöhnlichen Stiftungen –steuerrechtlich nicht begünstigt. Mit der Familienstiftung können nur sehr beschränkt Ausschüttungen verbunden werden wie bspw. die Ausbildung eines Familienmitgliedes. Dies hat dazu geführt, dass in der Schweiz aktuell nahezu keine Familienstiftungen mehr gegründet werden.

Stiftungen in der Schweiz bieten einem Erblasser folglich die Möglichkeit, sein Vermögen nach dem Tod einem bestimmten gemeinnützigen Zweck zu widmen. Für eine generationsübergreifende Nachlassplanung kommt die Schweizer Stiftung jedoch nicht zur Anwendung.

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Trusts in der Schweiz

Trusts sind in den USA ein sehr beliebtes Instrument für die generationsübergreifende Nachlassplanung. Die Schweiz kennt aktuell jedoch kein eigenes Trustrecht. Aufgrund dessen steht ein Schweizer Trust – logischerweise – für die generationsübergreifende Nachlassplanung nicht zur Verfügung. Es ist jedoch möglich, auf ausländische Trusts auszuweichen. Diese Möglichkeit bietet sich aufgrund des Haager-Trust-Übereinkommens. Dieses besagt, dass ausländische Trusts in der Schweiz anerkannt werden.

Es gibt verschiedene Länder, die ein Trustrecht haben, welches einer generationsübergreifenden Nachlassplanung dienen kann. So bietet beispielsweise der liechtensteinische Trust die Möglichkeit, dass das Trustvermögen nach einer bestimmten Zeit an die Erben des Begünstigten oder gar deren Rechtsnachfolger fliessen soll. Je nach den persönlichen Vorstellungen ist genau abzuklären, welches nationale Trustrecht am besten dazu passt. Abschliessend ist anzufügen, dass in der Schweiz die Planung für ein eigenes Trustrecht im Gange ist. So kann es sein, dass in absehbarer Zeit auch Schweizer Trusts für eine massgeschneiderte Nachlassplanung verwendet werden können.

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