KMU-MEM sagen Nein zur 13. AHV-Rente
Text: pd
Am Sonntag, 3. März 2024, entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Initiative für eine 13. AHV-Rente. Swissmechanic sagt dezidiert Nein zur Initiative. Die Abstimmungsempfehlung basiert auf einer breit abgestützten Umfrage bei den über 1400 Swissmechanic-Mitgliedsfirmen.
Eine 13. AHV-Rente für alle erscheint auf den ersten Blick zwar verlockend, verursacht aber in der Realität jährlich Mehrkosten in Milliardenhöhe bei Erwerbstätigen, Wirtschaft und Staat. Sie gefährdet dadurch die Rentensicherheit für alle. Damit die AHV ihre Funktion als Sicherung des Existenzminimums nachhaltig erfüllen kann, muss sich der Vertrag zwischen den Generationen im Gleichgewicht befinden.
Druck wird auf Erwerbstätige und Wirtschaft verlagert
Bei Annahme der Initiative müssen Erwerbstätige sowie Konsumentinnen und Konsumenten den AHV-Ausbau über höhere Lohnbeiträge und Mehrwertsteuerabgaben finanzieren. Für einen durchschnittlichen Haushalt belaufen sich die Mehrausgaben auf über 500 Franken pro Jahr. Das belastet insbesondere jene, die bereits finanziell zu kämpfen haben.
Auch die Arbeitgebenden werden zur Kasse gebeten. Gerade die KMU-MEM-Betriebe haben unter der Beitragserhöhung zu leiden, sie befinden sich schon in einer wirtschaftlich herausfordernden Zeit. Die Mehrkosten zur Finanzierung einer 13. AHV-Rente reduzieren die Kaufkraft. Dies schwächt letzten Endes die gesamte Wirtschaft.
Führt zu Leistungsabbau beim Bund in anderen Bereichen
Auch beim Bund steigen die Kosten. Er steuert 20,2 Prozent der AHV-Ausgaben bei, was derzeit über 10 Milliarden Franken pro Jahr entspricht. Bei Annahme der Initiative muss der Bund jährlich nochmals rund eine Milliarde Franken mehr einzahlen. Dieses Geld muss er erst noch einnehmen oder bei anderen Aufgaben sparen, z.B. in den Bereichen Bildung und Forschung, Sicherheit oder Landwirtschaft.
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Giesskannenprinzip bevorzugt die Falschen und strapaziert den Generationenvertrag
Die Initiative verteilt die 13. AHV-Rente nach dem Giesskannenprinzip. Die Zusatzleistungen kommen nicht gezielt jenen Rentnerinnen und Rentner zugute, die sie benötigen. Sie werden auch an ehemalige Topverdienende verschleudert. Über 85 Prozent der Rentnerinnen und Rentner sind nicht auf eine zusätzliche AHV-Monatsrente angewiesen. Jene, die es sind, erhalten über die Ergänzungsleistungen finanzielle Unterstützung.
Die Ausrichtung einer 13. AHV-Rente würde einen gigantischen Betrag zulasten der aktiven Generationen bedeuten und den Generationenvertrag untergraben.