St.Gallen

Wil West soll Sonderkredit erhalten

Wil West soll Sonderkredit erhalten
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Auf dem Areal Wil West soll ein attraktiver Standort für gewerbliche und industrielle Nutzung geschaffen werden. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf einen Sonderkredit für die Arealentwicklung einzutreten und unterbreitet ihm zugleich einige Anträge.

Im Westen der Stadt Wil – auf dem Gebiet des Kantons Thurgau – soll mit dem Entwicklungsschwerpunkt Wil West in den nächsten 30 bis 40 Jahren ein attraktiver Standort für gewerbliche und industrielle Nutzungen geschaffen werden. Es handelt sich um ein gemeinsames Vorhaben der Kantone Thurgau und St.Gallen sowie der Gemeinden der «Regio Wil». Der Kanton Thurgau regelt als Hoheitsträger die raumplanerischen Festlegungen. Der Kanton St.Gallen stellt als Grundeigentümer zwei Grundstücke zur Einzonung und wirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung und beteiligt sich im Rahmen eines Sonderkredits an der Arealentwicklung.

Unter dem Präsidium von Martin Sailer, Wildhaus-Alt St.Johann, hat die vorberatende Kommission die Vorlage beraten. Die Kommission begrüsst das überregionale und überkantonale Zukunftsprojekt für die wirtschaftliche Entwicklung in der Region sowie die damit vorgesehene Entlastung des Stadtkerns Wil und der umliegenden Gemeinden vom motorisierten Individualverkehr. Sie hat auch den «Netzanschluss Nord» thematisiert, der erst in einer späteren Vorlage dem Kantonsrat zugeleitet wird.

Die Kommission begrüsst die Arealentwicklung Wil West. Neben einigen Anpassungen an der Vorlage, die vor allem der Transparenz beim Kostendach des Sonderkredits dienen, sieht die Kommission auch Aufträge an die Regierung vor. So soll sich die Regierung beim Kanton Thurgau dafür einsetzen, dass die Bestimmungen, Vorgaben und Auflagen insbesondere in planerischer, baulicher, betrieblicher und wirtschaftlicher Hinsicht eine hohe Flexibilität aufweisen. So kann die Standortentwicklung erfolgreich gewährleistet werden. Zudem soll die Regierung beim Projekt «Netzergänzung Nord» eine weitere Variante mit angepasster Linienführung prüfen und dem Kantonsrat in der entsprechenden Vorlage Bericht erstatten.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Novembersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Februarsession 2022 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 33.21.05 zu finden.

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