Thurgau

Mehr Gemeinde, weniger Kanton

Mehr Gemeinde, weniger Kanton
Ottoberg ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz aufgelistet. Künftig soll mehr Gewicht auf die Ortsbildpflege gelegt werden (Bild: Joachim Kohler)
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Der Hauseigentümerverband Thurgau kritisiert die Richtung, die der Kanton bei der Neuausrichtung der Denkmalpflege einschlägt. Er fordert insbesondere, an der Entscheidzuständigkeit der Gemeinden festzuhalten.

Text: PD/stz.

Der Kanton Thurgau unterzieht das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (NHG) derzeit einer Totalrevision. Im Rahmen der Vernehmlassung begrüsst der HEV Thurgau, dass das umfangreiche Hinweisinventar reduziert und damit weniger Objekte unter Schutz gestellt werden sollen. «Abgesehen davon können wir die Stossrichtung der NHG-Revision aber nicht mittragen», betont Geschäftsführer Thomas Dufner.

Sauer stosse dem HEV Thurgau auf, dass die vom Parlament bei der Umsetzung der Motion ‹Denkmalpflege mit Augenmass› geschaffene Präzisierung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes «wobei insbesondere die übergeordneten raumplanerischen Ziele, die noch vorhandene Bausubstanz und die wirtschaftliche Zumutbarkeit zu berücksichtigen sind» einfach verschwunden ist.

Thomas Dufner
Thomas Dufner

«Akzeptanz wird leiden»

Weiter kritisiert der mitgliederstärkste Verband im Thurgau die in vielen Bereichen vorgesehene Kompetenzverschiebung von den Gemeinden zum Amt für Denkmalpflege. Dadurch gehe die Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern – den Wohneigentümern – verloren, sagt Thomas Dufner. Zudem werde der Vorteil, dass die Gemeinden die Gegebenheiten vor Ort am besten kennen, ausgehebelt. «Insgesamt wird die Akzeptanz der Entscheide massiv leiden.»

Ein Dorn im Auge ist dem HEV Thurgau auch der verschärfte Schutz der Ortsbilder. Dufner betont: «Der Ortsbildschutz ist durch das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz, ISOS, und dessen Umsetzung bei Kanton und Gemeinden schon genügend gewährleistet.»

Verwaltung schmal halten

Der Gesetzesentwurf sieht sogenannte regionale Fachbeiräte vor, um die Gemeinden bei der Denkmalpflege und dem Ortsbildschutz zu begleiten. Diese sein unnötig, nicht zuletzt, weil sie das Verfahren verkomplizieren und verteuern. Thomas Dufner bringt es auf den Punkt: «Die Verwaltung gilt es schmal zu halten und nicht aufzublähen.»

Als «realitätsfremd» bezeichnet der HEV Thurgau in seiner Stellungnahme zudem die drohende Verlängerung der Bewilligungsverfahren. Schon heute dauerten diese zu lange. Gemäss NHG sind für die Unterschutzstellungsverfahren Fristen von einem Jahr mit Verlängerungsmöglichkeiten vorgesehen. «Das ist die falsche Richtung.»

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