Ostschweiz

Ärzteschaft akzeptiert Festsetzungen der Ostschweizer Kantonsregierungen

Ärzteschaft akzeptiert Festsetzungen der Ostschweizer Kantonsregierungen
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Die Ostschweizer Ärztegesellschaften (AI/AR, GL, GR, SH, SG, TG) akzeptieren die tariflichen Festsetzungen ihrer Kantonsregierungen, die eine rückwirkende, moderate Anhebung des Taxpunktwertes von 83 auf 86 Rappen per 1.1.2021 vorsehen. Die festgesetzte Erhöhung entspricht zwar nicht dem errechneten Antrag der Ärzteschaft, sie ist aber aus ärztlicher Sicht ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Text: pd

Am 24. November 2023 informierten die Ostschweizer Kantonsregierungen, dass sie bezüglich des fünfjährigen Tarifkonflikts zwischen den niedergelassenen, freipraktizierenden Ärzten und den Versicherern eine Erhöhung des Taxpunktwertes von 83 auf neu 86 Rappen vorsähen und diese rückwirkend auf den 1.1.2021 gelten würde.

Diese vom Gesetz vorgesehene Festsetzung, die in allen Ostschweizer Kantonen – namentlich in Appenzell Inner- und Ausserhoden, Glarus, Graubünden, St.Gallen, Schaffhausen und Thurgau – gleich ausfiel, ist bisher noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Den Krankenkassen und der Ärzteschaft stehen derzeit noch Beschwerderechte offen.

Moderate Erhöhung des Taxpunktwertes

Die kantonalen Ärztegesellschaften hatten die Festsetzung der Regierungen im November als «Schritt in die richtige Richtung» bezeichnet, sollten die freipraktizierenden Ärzte der Ostschweiz doch zumindest eine marginale, rückwirkende Anpassung des Taxpunktwertes von 83 auf 86 Rappen und somit eine leichte Erhöhung ihrer Einkünfte erhalten. Trotz allgemeiner Teuerung und beträchtlicher Kostensteigerungen bei Personal und Infrastruktur fand in den vergangenen zehn Jahren bisher keine Anpassung statt.

Ungleiche Abgeltung für gleiche Tätigkeiten

Die derzeit geltenden 83 Rappen sind am unteren Ende aller kantonalen Taxpunktwerte angesiedelt. Je nach Vergleichskanton (bspw. dem Kanton Jura) fällt dieser um bis zu 15 % tiefer aus. Freipraktizierende Ärzte erhalten somit heute in der Ostschweiz für identische medizinische Tätigkeiten wesentlich tiefere Abgeltungen als ihre Kollegen in zahlreichen anderen Kantonen. Selbst in verschiedenen Spitälern der Region werden seitens der Versicherer für gleiche ambulante Tätigkeiten höhere Abgeltungen entrichtet.

Prekäre Versorgungslage

Die tieferen Einkünfte für gleiche medizinische Tätigkeiten erschweren es, angehende Ärzte für Ostschweizer Praxen zu gewinnen. Die heute schon prekäre Versorgungslage im ambulanten Bereich, insbesondere bei den Hausärzten, dürfte sich bei weiterhin tiefen Abgeltungen noch mehr verschärfen.

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Anerkennung der Regierungsentscheide

Angesichts dieser Aussichten haben sich die Ostschweizer Ärztegesellschaften dafür ausgesprochen, die zwar zu tiefe, aber in die richtige Richtung zielende, moderate Anhebung des Taxpunktwertes von 83 auf 86 Rappen mit rückwirkender Anpassung nur bis 1.1.2021 statt bis 1.1.2019 zu akzeptieren, um einen Schritt voranzukommen.

Die Präsidentin des Bündner Ärztevereins und ihre Kollegen der anderen Ostschweizer Ärztegesellschaften beschlossen deshalb jüngst, ihren Beitrag zu einer neuerlichen vertraglichen Grundlage mit den Versicherern zu leisten. Sie verzichten auf weitergehende Forderungen, selbst wenn sie diese als angemessen sähen, und fechten weder die Festsetzung der Kantonsregierungen noch die ungleich höheren Verfahrenskosten an.

Augenmass wahren

Die Ostschweizer Ärztegesellschaften anerkennen die aktuell schwierige Situation ihrer Patienten bezüglich höherer Prämien. Sie sind deshalb gewillt, Augenmass zu wahren und die kantonalen Festsetzungen anzuerkennen. Sie hoffen – nach fünfjährigem, vertragslosem Zustand – dass die Versicherer Vernunft walten lassen und die Entscheidungen der Kantonsregierungen ebenfalls respektieren.

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