Thurgau

Thurgauer FDP für Anpassung des Steuergesetzes

Thurgauer FDP für Anpassung des Steuergesetzes
Andreas Opprecht
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Qualität und Effizienz im Steuerbezug steigern und Vereinfachungen für die Steuerpflichtigen erreichen: Die FDP-Fraktion begrüsst die Anpassung des Thurgauer Steuergesetzes. Eine einheitliche Steuersoftware für Kanton und Gemeinden soll die derzeit unterschiedlichen, nicht mehr zeitgemässen IT-Programme ablösen, mit gleichzeitiger Vereinfachung für die Steuerpflichtigen.

Text: pd

«Das Steuerwesen ist eine Verbundaufgabe von Gemeinden und Kanton», hält FDP-Kantonsrat Andreas Opprecht fest. Eine einheitliche gemeinsame Software sei nicht nur die Grundlage für eine bessere Zusammenarbeit in der Registerführung, sondern vereinfache auch den Bezug, weiss der Sulger Gemeindepräsident, der als Erstunterzeichnender der Motion «Einheitliche Steuersoftware für Kanton und Gemeinden» zusammen mit weiteren Grossratsmitgliedern den Stein ins Rollen gebracht hatte.

Damit die heute sieben unterschiedlichen und veralteten Softwarelösungen durch eine einheitliche für Kanton und Gemeinden abgelöst werden kann, braucht es eine Anpassung des Thurgauer Steuergesetzes. Ziel ist ein einheitliches Anwenderprogramm für den Steuerbezug für die Staats- und Gemeindesteuern wie auch für die direkte Bundessteuer. Gleichzeitig muss eine Vereinfachung für die Steuerpflichtigen angestrebt werden. Die Rechnungen für die Staats- und Gemeindesteuern sowie für die direkte Bundessteuer sollen im selben Couvert verschickt werden und bei Rückfragen die gleiche Ansprechperson zur Verfügung stehen.

Ebenso ist es der FDP-Fraktion ein grosses Anliegen, dass die Ausschreibung des sehr anspruchsvollen IT-Projektes seriös und mit der nötigen Sorgfalt angegangen wird. Die FDP-Fraktion stimmt der Gesetzesänderung an der kommenden Grossratssitzung geschlossen zu. Sie erhofft sich damit eine Qualitäts- und Effizienzsteigerung und eine Vereinfachung für die Steuerpflichtigen.

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