KMU-MEM unterstützen die BVG-Reform

Text: PD
Am 22. September 2024 entscheiden die Stimmbürger über die Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge). Swissmechanic sagt Ja zur BVG-Reform, auch wenn nicht alle Punkte der Vorlage überzeugen. Die Abstimmungsempfehlung basiert auf einer breit abgestützten Umfrage bei den über 1400 Swissmechanic-Mitgliedsfirmen.
Erhalt des Drei-Säulen-Erfolgsmodells der Altersvorsorge
Aufgrund der steigenden Lebenserwartung müssen Altersrenten derzeit teilweise durch Erwerbstätige quersubventioniert werden, was dem Grundgedanken der 2. Säule widerspricht. Die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 % auf 6,0 % in der obligatorischen beruflichen Vorsorge zielt darauf ab, dieses Ungleichgewicht zu beheben.
Swissmechanic befürwortet, dass mit der Anpassung des Umwandlungssatzes die systemwidrige Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Pensionierten gestoppt wird. Wichtig ist dabei, dass 85 Prozent der Versicherten von den Änderungen des Umwandlungssatzes nicht betroffen sind, weil sie überobligatorisch versichert sind und die Pensionskassen die entsprechende Anpassung bereits vorgenommen haben oder weil sie die Altersleistung in Kapitalform beziehen.
Pluspunkte der Reform: Schliessung von Rentenlücken und Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit älterer Arbeitnehmer
Die Reform verbessert darüber hinaus die Rentensituation für Teilzeitarbeitende und Personen mit tiefem Einkommen, wovon insbesondere Frauen profitieren. Sie erhalten im Alter eine höhere Rente und sind besser gegen Invalidität und Tod abgesichert. Aus Sicht von Swissmechanic ist es an der Zeit, diese Mängel zu beheben und mit der BVG-Reform Rentenlücken zu schliessen.
Weiter sieht die Reform vor, die Altersgutschriften anzupassen und gegenüber heute weniger stark zu staffeln. Damit werden die Lohnkosten für die älteren Arbeitnehmer gesenkt, was deren Arbeitsmarktfähigkeit verbessert. Dies erachtet Swissmechanic als eine willkommene weitere Massnahme gegen den Fachkräftemangel, von dem die MEM-Branche besonders betroffen ist.
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Problematische Rentenzuschläge für Übergangsjahrgänge und weiterer Reformbedarf
Kritisch hingegen sieht Swissmechanic die vom Parlament beschlossenen Rentenzuschläge für rund die Hälfte der Neurentner der 15 Übergangsjahrgänge. Rund 400'000 Versicherte profitieren von einem solchen Rentenzuschuss – und dies, obwohl ihre Rente aufgrund der Reform gar nicht sinken würde.
Diese Giesskannenpolitik führt zu neuen Subventionen, die eigentlich vermieden werden sollten. Swissmechanic erkennt zudem weiteren Reformbedarf in der Altersvorsorge. Insbesondere fehlt eine Lösung für Ehepartner ohne Erwerbstätigkeit und geschiedene Personen, die sich ausschliesslich um die Kinder kümmern und Alimente erhalten.
Ebenso bedauert Swissmechanic, dass Beitragszahlungen zur Altersvorsorge in der Pensionskasse erst ab dem 25. Altersjahr beginnen. Insgesamt fordert Swissmechanic Reformen, die auch die 3. Säule einschliessen, damit die Altersvorsorge besser auf die vielfältigen beruflichen und privaten Lebensphasen der Schweizer Bevölkerung im 21. Jahrhundert abgestimmt ist.