IBK fördert wieder Projekte in der Region
Kultur-, Sport- und Tourismusvereine, NGOs, Gemeinden, Institutionen und Verbände, die gemeinsam mit einer Partnerorganisation aus dem Nachbarland ein Vorhaben planen, können wieder Fördermittel für Begegnungsprojekte bei der IBK beantragen.
Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte aus den Bereichen Kultur und Bildung, Sport, Umwelt und Soziales sowie Tourismus und Standortförderung.
Einreicheschluss ist am 30. September
Der IBK-Kleinprojektefonds unterstützt kleine Begegnungsprojekte mit bis zu 2500 Euro aus Mitteln der IBK-Mitgliedsländer, z.B. für gemeinsame Workshops, interkulturelle Begegnungen oder Exkursionen zu grenzüberschreitenden Themen.
Für eine Förderung der Begegnungsprojekte ist entscheidend, dass Projektpartner aus mindestens zwei Ländern und Kantonen des IBK-Gebietes zusammenarbeiten. Dazu zählen in der Schweiz die Kantone St.Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, in Österreich das Land Vorarlberg, in Deutschland die Landkreise Konstanz, Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Lindau, Oberallgäu und die kreisfreie Stadt Kempten sowie das Fürstentum Liechtenstein.
Die nächste Einreichfrist ist am 30. September 2022.
Interreg-Kleinprojekte: Ab Oktober 2022 Förderanträge wieder möglich
Für die zweite Förderschiene der IBK, die Interreg-Kleinprojekte (bis 25.000 Euro Förderung) startet die neue Förderperiode Interreg VI im Herbst 2022. Einreichfrist für Anträge wird voraussichtlich der 31. Oktober 2022 sein.
Antragsformulare werden im Laufe des Frühherbstes zur Verfügung stehen. Formulare für erste Projektskizzen und weitere Informationen stehen auf der Homepage Interreg-Kleinprojekte (bodenseekonferenz.org) zur Verfügung.
Beratung und Unterstützung bei Begegnungs- oder Interreg-Kleinprojekten erteilt Lydia Tollkühn, Tel. +49 (0) 7531 / 92183-14, tollkuehn@bodenseekonferenz.org von der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz.