Hartmann ist unschuldig
Text: pd
Am 11. Juni 2015 unterzeichnete Christof Hartmann in seiner damaligen Funktion als Vize-Präsident des Gemeinderats Walenstadt zusammen mit einem Ratskollegen eine Verfügung. Dieser ging ein Gemeinderatsbeschluss voraus. Gegen die schriftlich zugestellte Verfügung wehrte sich ein Privatkläger und bezichtigte Hartmann und weitere Gemeinderatsmitglieder des Amtsmissbrauchs. Dies, obwohl Hartmann die Verfügung von Amtes wegen unterzeichnen musste.
Erleichterung bei Hartmann
Am Dienstag, 16. Januar 2024, wurde der Vorwurf des Privatklägers am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verhandelt. Der Angeklagte wurde am Montag, 22. Januar 2024, wie von Beginn weg angenommen freigesprochen. «Ich war mir nie einer Schuld bewusst. Daher ist der Freispruch für mich keine Überraschung. Dennoch bin ich dankbar, dass jetzt Klarheit besteht», sagte der SVP-Regierungsratskandidat nach der mündlichen Verkündung des Freispruchs.
Er habe stets volles Vertrauen in den Schweizer Rechtsstaat gehabt und ist nun dankbar, dass die Anschuldigung vom Tisch ist. Den Freispruch erachtet Christof Hartmann nicht nur als Sieg für sich, sondern vor allem für das gelebte Kollegialitätsprinzip der Gemeindebehörden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gegenpartei hat die Möglichkeit, gegen den Freispruch von Christof Hartmann Rechtsmittel zu ergreifen.