Grenzgängerbewilligungen neu auch digital
Text: pd
Das SECO betreibt für Unternehmen den Online-Schalter EasyGov.swiss für verschiedene digitale Behördengänge. St.Galler Unternehmen können dort ab heute, 26. August 2024 Grenzgängerbewilligungen für Personen aus EU/EFTA-Staaten beantragen. Unternehmen profitieren von einer vollelektronischen Gesuchsabwicklung über EasyGov.
Die Firmen müssen keine Unterlagen mehr ausdrucken und per Post ans Migrationsamt senden. Die neue Schnittstelle wirkt sich positiv auf die Bearbeitungsdauer aus: Ohne den Postweg und mit der direkten Kommunikation zwischen den verantwortlichen Behörden und den Unternehmen wird die Zeit bis zur Bewilligungserteilung verkürzt.
Abläufe rationalisieren
Registrierte Unternehmen können die Stammdaten der bei ihnen angestellten Grenzgänger online verwalten und bearbeiten. Das erleichtert das Einreichen von Verlängerungsgesuchen oder von Gesuchen um Wiedererteilung deutlich.
Ende Mai 2024 waren im Kanton St.Gallen 12'572 Personen im Besitz einer Grenzgängerbewilligung. Als Grenzkanton erteilt das Migrationsamt jährlich rund 1'200 neue Bewilligungen, verlängert 1'000 weitere Bewilligungen und führt ca. 3'000 Arbeitgeberwechsel durch.
EasyGov.swiss rationalisiert die Abläufe für Unternehmen und das Migrationsamt und entspricht der Digitalisierungsstrategie der St.Galler Regierung.
Weitere Dienstleistungen, wie beispielsweise Arbeitsbewilligungen für Personen aus Drittstaaten und Entsendungen aus EU/EFTA-Staaten, kommen schrittweise in den nächsten Monaten hinzu, um das digitale Angebot für Unternehmen im Kanton St.Gallen weiter auszubauen.