St.Gallen

Erreichbarkeit als Wettbewerbsvorteil

Erreichbarkeit als Wettbewerbsvorteil
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Die Stadt St.Gallen drückt auf die Bremse: Der Stadtrat will Tempo 30 auf fast allen Strassen einführen. Gewerbe Stadt St.Gallen lehnt die Vorschläge der Regierung ab. Die Folgen der Temporeduktion wären für den Wohn- und Wirtschaftsstandort St.Gallen fatal.

Mit dem Konzept «Temporegime Stadt St.Gallen» schlagen der Kanton und die Stadt St.Gallen die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 vor. Insbesondere auch auf den Kantonsstrassen der Gallusstadt, was gegen die Beschlüsse des Kantonsrates verstösst.

Erreichbarkeit sorgt für Arbeitsplätze und Lebensqualität

Die Stadt St.Gallen soll ein attraktiver Standort zum Wohnen und Arbeiten sein. Das St.Galler Gewerbe braucht kurze und schnelle Wege. Dafür ist ein hierarchisch gegliedertes Strassennetz äusserst wichtig. Denn nur flüssige Wege sind auch kurze Wege.

Tempo 30 auf Hauptstrassen stört diesen Verkehrsfluss, verlängert die Fahrzeiten und kann zu Mehrverkehr in den Quartieren führen.

Die Betroffenheit der Unternehmen wäre gross: Arbeitnehmer, Lieferanten und Handwerker bräuchten noch mehr Zeit, um zum Betrieb oder zur Kundschaft zu gelangen, was wiederum die Preise erhöhen und die Erreichbarkeit der Stadt reduzieren würde. Umgekehrt würde die Kundschaft aufgrund der längeren Anfahrtswege Geschäfte in St.Gallen meiden. Kurzum: Die Stadt verliert weiter an Attraktivität.

Tempo 30 kein Allheilmittel

Die Wirkung von Tempo 30 auf die Lärmreduktion wird von rot-grünen Politikern oft bewusst überzeichnet – sie sehen darin eine Waffe gegen das Auto in der Stadt. Der Stadtrat spricht bereits von einer Verengung des Strassenraums, der mit Tempo 30 möglich sei. Der Verdacht bleibt, dass es letztlich darum geht, das Auto aus der Stadt zu verbannen.

Bauliche Massnahmen im Strassenraum sind konsequent abzulehnen. Das Allheilmittel ist Tempo 30 in der Lärmschutzfrage nicht. Im Durchschnitt sinkt die Lärmbelastung im Vergleich zu Tempo 50 um 3 Dezibel. Das ist klar hörbar, aber der Verkehrslärm wird dadurch nicht, wie oft behauptet, halbiert.

Das wirksamste Mittel gegen den Lärm sind bauliche Massnahmen (z.B. Lärmschutzwände, Ersatzmassnahmen an Gebäuden). Die Lärmschutzverordnung auf Stufe Bund muss so angepasst werden, dass baulichen Lärmschutz- Massnahmen oberste Priorität haben. Dafür sollten sich der St.Galler Stadtrat sowie die Kantonsregierung in Bern stark machen.

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Längere Fahrzeiten für alle

Unbestritten ist, dass Tempo 30 zu längeren Fahrzeiten führt, auch für den öffentlichen Verkehr. Die Stadt St.Gallen geht von Mehrkosten für den ÖV von rund CHF 1,1 Mio. pro Jahr aus. Gemäss dem Astra-Bericht beträgt die Verlangsamung im städtischen Verkehr im Schnitt mehrere Sekunden pro hundert Meter. Der Schaden für die Gesellschaft und Wirtschaft des vorgeschlagenen Temporegimes steht in keinem Verhältnis mit dessen allfälligen geringen Nutzen.

Gewerbe Stadt St.Gallen wird sich dazu unmissverständlich in der Vernehmlassung äussern. Die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 gemäss den vorgeschlagenen Stufen 1 – 4 ist definitiv keine Idee, die man weiterverfolgen soll.

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