Ostschweiz

Bodensee-IHK fordern bessere Zusammenarbeit im Energiebereich

Bodensee-IHK fordern bessere Zusammenarbeit im Energiebereich
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Während sich das Risiko einer Energiemangellage kurzfristig entschärft hat, bleibt die Energieversorgungssicherheit auf Jahre hinaus angespannt. Die Industrie- und Handelskammern der Bodenseeregion erachten daher eine langfristige Klärung der Zusammenarbeit im Energiebereich als wichtiger Faktor für die Stärkung der gemeinsamen Wirtschaftsregion.

Text: pd

Das europäische Energienetz ist eng vernetzt. Damit bestehen im Energiebereich auch im Wirtschaftsraum Bodensee zahlreiche gegenseitige Abhängigkeiten. Die unklare europapolitische Situation der Schweiz stellt längerfristig ein Risiko für das reibungslose Funktionieren der grenzübergreifenden Energieversorgung dar. Dieses Fazit zieht die Vereinigung der Bodensee-Industrie- und Handelskammern (B-IHK) an der Direktorenkonferenz vom Mittwoch, 1. März 2023, in Lindau.

Enge grenzüberschreitende Verflechtungen der Stromnetze

Das Stromnetz ist in der Bodenseeregion stark verflochten. Durch den Stromaustausch über die Landesgrenzen werden unter anderem Stromengpässe in den jeweiligen Ländern überwunden und die Netzstabilität verbessert, was z.B. Stromausfällen vorbeugt.

Auch bei den Energieträgern bestehen Abhängigkeiten: Bei der Gasversorgung bezieht die Schweiz den gesamten Bedarf, inklusive Speicherkapazitäten, über ihre Nachbarstaaten. Umgekehrt sind die Schweizer Wasserkraftkapazitäten von grosser Wichtigkeit für die benachbarten Wirtschaftsregionen.

Stromabkommen verbessert Versorgungssicherheit

Die Verhinderung einer Energiemangellage hat oberste Priorität – diesen und in den kommenden Wintern. Die ausreichende und zuverlässige Verfügbarkeit von Energie ist eine Grundvoraussetzung für jegliche wirtschaftliche Aktivität.

Durch den grenzübergreifenden Charakter des Wirtschaftsraums Bodensee ist dabei die Zusammenarbeit der angrenzenden Länder auch in diesem Bereich eine wichtige Voraussetzung. Dies macht eine grundsätzliche Vereinbarung im Energiebereich unabdingbar. Die EU und die Schweiz hatten eine solche bereits ab 2007 angestrebt. Doch solange keine grundsätzliche Klärung über die Fortführung des bilateralen Wegs zwischen der Schweiz und der EU besteht, ist auch ein Stromabkommen blockiert.

Die Klärung der rechtlichen Beziehungen muss daher mit Vehemenz weiterverfolgt werden. Bis dahin muss mindestens die Kooperation der Netzbetreibergesellschaften ausreichend geklärt sein, damit keine Risiken für die Netzstabilität in den Grenzregionen bestehen.

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