Bald wieder ohne Zertifikat in die Beiz
Der Bundesrat schlägt den Kantonen zwei Varianten für die Aufhebung der Massnahmen der Covid-19-Verordnung vor. Aus Sicht der Ostschweizer Kantone ist eine Aufhebung sämtlicher Massnahmen der Covid-19-Verordnung besondere Lage in einem Schritt angezeigt, wenn bis am 16. Februar 2022 die Hospitalisationen und insbesondere die IPS-Zahlen gegenüber dem 2. Februar 2022 stabil bleiben oder sinken. Andernfalls sprechen sich die Ostschweizer Kantone für eine schrittweise Aufhebung der Massnahmen aus, wie dies der Bundesrat mit der zweiten Variante vorschlägt. Die Isolations- und die Meldepflicht wollen die vier Kantone beibehalten.
«Aktuell gehen wir davon aus, dass die Omikron-Variante bleibt, die bisher vorwiegend milde Krankheitsverläufe aufweist», erklärt der St.Galler Regierungsrat Bruno Damann, Vorsteher des Gesundheitsdepartementes, gegenüber leaderdigital.ch. Für die vier Ostschweizer Kantone sei die «Herdenimmunität» in der Bevölkerung mittlerweile genug gross, dass es die Aufhebung aller Massnahmen rechtfertige.
Ohne Zertifikat ins Restaurant
Demzufolge müsse auch die Zertifikatspflicht im Inland fallen, so Damann. «Wenn alle Massnahmen aufgehoben werden, braucht es aus unserer Sicht ab dem 17. Februar 2022 auch kein Zertifikat mehr innerhalb der Schweiz», erklärt Bruno Damann. «Restaurantbesuche etc. wären damit ab sofort wieder für alle möglich, ob geimpft, oder nicht.»
Künftig sollen in der Schweiz nach Ansicht der vier Ostschweizer Kantone nur noch Zertifikate ausgestellt werden, die für den internationalen Reiseverkehr genutzt werden können. «Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Landes. Schon heute verlangen gewisse Länder, z.B. jene mit einem Gelbfieber-Risiko, bei der Einreise eine entsprechende Impfung», hält Damann gegenüber leaderdigital.ch fest.
Ebenfalls unterstützt wird die Aufhebung der grenzsanitarischen Massnahmen sowie die Anpassung der Finanzierung beim repetitiven Testen.
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Ohne Maske an die OFFA
Was bedeutet dies nun für Grossveranstaltungen wie z.B. die OFFA im April? «Die St.Galler Regierung ist der Meinung, dass es mit dem Wegfallen der Massnahmen auch keine Bewilligung mehr für Grossveranstaltungen braucht», sagt Regierungsrat Bruno Damann. Und auch keine Maskenpflicht in Innen- und Aussenräumen.
Hingegen möchten die vier Kantone an der schweizweit gültigen Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr vorerst festhalten, da sich im öffentlichen Verkehr viele Menschen auf engen Platzverhältnissen begegnen. «Der öffentliche Verkehr funktioniert zudem sehr stark kantonsübergreifend, weshalb wir hier eine nationale Lösung bevorzugen», erklärt Damann.
Der Kanton St.Gallen möchte die Maskenpflicht in Spitälern und Pflegeheimen weiterhin den Institutionen überlassen. Die Kantone Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden hingegeben möchten dort die Maskenpflicht vorerst beibehalten und streben eine kantonale Lösung an.
«Ich gehe davon aus, dass eine Mehrheit der Kantone die Corona-Massnahmen per 17. Februar sofort beenden möchte – mit Ausnahme der Maskenpflicht im öV», sagt Bruno Damann. Auf den Entscheid des Bundesrats nächste Woche darf man also gespannt sein.
Text: Tanja Millius / pd