Abstimmungen vom 18. Mai 2025: WISG empfiehlt zweimal Ja

Text: PD/stz.
Der Vorstand der Wirtschaft Region St.Gallen (WISG) hat die Parolen für die Abstimmung vom 18. Mai gefasst. Er befürwortet beide Vorlagen, die aus seiner Sicht tragfähige Kompromisslösungen in beiden Fragen darstellen. Mit der moderaten Erhöhung des Sonderlastenausgleichs für die Hauptstadt St.Gallen werden die Nettozentrumslasten gerechter abgegolten. Trotzdem werden ausserkommunale Nutzer von Leistungen der Stadt weiterhin profitieren, ohne diese voll abzugelten.
Bei einem Ja erhält die Stadt für die Jahre 2025 bis 2028, also zeitlich beschränkt, einen zusätzlichen jährlichen Ausgleichsbeitrag für zentralörtliche Leistungen von 3,7 Millionen Franken. Diese Entlastung des städtischen Haushalts wird die WISG nicht davon abhalten, von der Stadtregierung weiterhin eine laufende und kritische Überprüfung von Aufgaben und Ausgaben zu fordern. Gleichzeitig muss allen bewusst sein, dass eine starke Hauptstadt für den ganzen Kanton wichtig ist.
Liberaler Ansatz bei Ladenöffnung
Die Vorlage zu den Ladenöffnungszeiten sieht vor, dass alle Läden des Detailhandels von Montag bis Samstag von 5 bis 22 Uhr offenhalten dürfen. Dies ist aus wirtschaftsliberaler Sicht klar zu befürworten: Die Unternehmen erhalten so mehr Spielraum, was ihre eigenen Öffnungszeiten angeht. Einzig an Sonn- und Feiertagen müssen die Läden geschlossen bleiben. Die Ausnahmen bleiben wie bisher Läden, die weniger als 120 Quadratmeter Fläche aufweisen und vor allem Lebensmittel anbieten (neu ebenfalls von 5 bis 22 Uhr). Für Läden ohne Personal gibt es neu keine Einschränkungen mehr bei den Öffnungszeiten.
Mit der neuen Lösung werden Nachteile für Läden im Kanton St.Gallen gegenüber anderen Kantonen und dem angrenzenden Ausland beseitigt, und die tatsächlichen Öffnungszeiten bleiben Sache der Ladenbesitzer. Diese Flexibilisierung ist dringend nötig, zumal andere Kantone sogar gänzlich auf Ladenschlussgesetze verzichten – ohne dass dadurch Probleme entstehen.