Millionensegen für 20 Thurgauer Projekte
Am 18. Juni 2023 beschlossen die Thurgauer Stimmberechtigten, die 127,2 Millionen Franken aus dem Erlös des Börsengangs der Thurgauer Kantonalbank im Jahr 2014 für die Förderung von zwanzig Projekten zur Verfügung zu stellen. Im Auftrag des «Fördervereins Projekte für den Thurgau» ist seit fünf Monaten eine Geschäftsstelle dafür verantwortlich, die Projekte im Sinne der Abstimmungsbotschaft vom 18. Juni 2023 zu prüfen und zu finanzieren. Der Regierungsrat hat am 23. Mai 2024 mit 13 Projekten Vereinbarungen abgeschlossen und die ersten 1,5 Millionen Franken an Fördergeldern ausbezahlt.
Sieben Gross- und 13 Kleinprojekte
«Die sieben Grossprojekte zeigen beispielhaft, wie vielseitig und zukunftsgerichtet das Chancenpaket gestaltet ist: Der Berufsbildungscampus Ostschweiz führt die überbetrieblichen Kurse der Berufsbildung zusammen, um jungen Lehrlingen eine qualitativ hochwertige und arbeitsmarktnahe Berufsbildung zu ermöglichen. Mit dem Digital & Innovation Campus Thurgau entsteht ein Innovations- und Forschungscampus in Kreuzlingen, an dem in engem Austausch mit den Hochschulen der Region die Digitalisierung vorangetrieben und Innovationen entstehen können», sagt Fördervereins-Geschäftsführer Urs Dünnenberger.
Der neue Markt Thurgau auf dem umgenutzten Kasernenareal der Stadt Frauenfeld wird zum identitätsstiftenden, öffentlich zugänglichen Ort mit vielfältigem Angebot. Ein ökologischer Schaufelraddampfer erfreut Besucher auf dem Untersee. Die Thurgauer Energienutzung aus dem Untergrund erarbeitet die Grundlagen für die geothermische Nutzung des tieferen Untergrundes zur Gewinnung erneuerbarer Energie. Ein neues Kultur- und Erlebniszentrum in Weinfelden wird zum Veranstaltungsort für kulturelle, wirtschaftliche und sportliche Anlässe. Und das Kloster Fischingen soll als nationales Baudenkmal erhalten bleiben und wird zum Begegnungsort mit einem attraktiven Besucherzentrum und einer neuen Gartenanlage, die weit über den Kanton hinausstrahlen. «Hinzu kommen 13 Kleinprojekte, die über den ganzen Kanton verteilt sind», sagt Urs Dünnenberger. «Mehr Informationen zu den Projekten finden sich unter chancenpaket-tg.ch (ab Juli 2024 unter prothurgau.ch).»
Wasserschloss Hagenwil profitiert als Erstes
Die erste Fördervereinbarung habe mit dem Projekt «Einziges Wasserschloss der Ostschweiz als Leuchtturm erhalten» abgeschlossen werden können, so der Fördervereins-Geschäftsführer. «Aufgrund des Standes der Sanierungsarbeiten konnte bereits eine erste Tranche in der Höhe von 490’000 Franken dem Verein Wasserschloss Hagenwil ausbezahlt werden.» Um an Mittel zu kommen, müssen klar festgelegte Kriterien erfüllt sein, unterstreicht Urs Dünnenberger: «Die Projekte erhalten alleine aufgrund des Urnengangs noch keine Gelder ausbezahlt. Gemäss der Botschaft des Regierungsrates zur Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 erhalten die Projekte die Mittel erst, wenn die Umsetzung unter Berücksichtigung aller rechtlichen und weiteren Voraussetzungen tatsächlich erfolgen kann.» Um diesem Grundsatz nachzukommen, wurden konkrete Kriterien und ein dazugehöriges Ampelsystem etabliert.
Nach der Botschaft der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 ist eine tranchenweise Auszahlung gemäss Projektfortschritt vorgesehen. Ob der volle Betrag ausbezahlt werden wird, hängt von der effektiven Umsetzung der Projektideen ab, die der Förderverein kontrolliert. «Mit der Fördervereinbarung wird die Höhe der Tranchen, der voraussichtliche Auszahlungszeitpunkt sowie die dazugehörigen Auszahlungsvoraussetzungen festgelegt», präzisiert Urs Dünnenberger.
Die grössten «Brocken» sind die fünf 20-Millionen-Projekte Berufsbildungscampus Ostschweiz, Digital & Innovation Campus Thurgau, Markt in der ehemaligen Stadtkaserne Frauenfeld, Thurgauer Energienutzung aus dem Untergrund und Zukunft Kloster Fischingen. Das Vorgehen ist für kleine und grosse Projekte aber identisch: «In einer Fördervereinbarung werden die Tranchen und die Auszahlungsvoraussetzungen festgelegt. Eine Auszahlung einer Tranche erfolgt mit dem Nachweis, dass die entsprechenden Auszahlungsvoraussetzungen erreicht wurden», sagt Dünnenberger. Die Fördervereinbarung wird durch einen Entscheid der Regierung genehmigt.
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Abschluss in etwa zehn Jahren
Der Förderverein finanziert allerdings nur «umsetzungsreife» Projekte mit. Das heisst, dass die Projektentwicklung von den Projektträgern finanziert wird. «Gemäss der Botschaft zum Kreditbegehren über die 127 Millionen Franken vom 4. Oktober 2022 hat die projekteinreichende Organisation die Kosten der Entwicklung von der Projektidee hin zu einem umsetzungsreifen Projekt selbst zu tragen», bestätigt Urs Dünnenberger. «Der Regierungsrat hat allerdings auch beschlossen, ein Startgeld von einem Prozent der Fördersumme auszubezahlen, um die Projektentwicklung anzustossen.»
Der Förderverein-Geschäftsführer geht davon aus, dass die ersten Projekte bis in fünf Jahren abgeschlossen sind. «Bei anderen Projekten wird voraussichtlich auch ein Betrieb von bis zu zehn Jahren mitfinanziert.»
Text: Stephan Ziegler
Bild: Marlies Beeler-Thurnheer