Ostschweiz

WPO-Impuls 2025: Jetzt für die beste Innovation bewerben

WPO-Impuls 2025: Jetzt für die beste Innovation bewerben
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WPO-Impuls geht in die fünfte Runde: Am 11. September 2025 zeichnet das WirtschaftsPortalOst im CUBIC der Firma Bühler erneut die beste Innovation der Region aus. Thurgauer und St.Galler Firmen sowie Gemeinden aus der WPO-Region können sich ab sofort mit ihrer Innovation bewerben.

Text: PD/stz.

«Es ist uns gelungen, unsere Innovationen den Leuten näherzubringen. Es war eine echte Teamleistung, und wir hoffen, dass auch unsere Kunden von der Strahlkraft dieses Erfolgs profitieren können», fasst Raphael Hutter von Aluwag AG zusammen.

Sein Unternehmen überzeugte mit einem neu implementierten Gasinjektions-Verfahren, das vor allem im Bereich der E-Mobility Anwendung findet, und gewann beim letztjährigen WPO-Impuls den Titel «Beste Innovation der Region».

Doch auch die anderen Unternehmen, die beim jungen Publikum um den Titel kämpften, äusserten sich sehr positiv über die Stimmung, den Austausch mit jungen Fachkräften und den Nutzen des Events.

WPO-Impuls hat sich mittlerweile zu einem fixen Jahreshighlight in unserer Region entwickelt und stellt immer wieder die Innovationskraft der Wirtschaftsregion zwischen Winterthur und St.Gallen unter Beweis.

Unternehmen aus der WPO-Region (Hinterthurgau, unteres Toggenburg, Wil, Uzwil) können sich bis zum 30. April 2025 online anmelden: wirtschaftsportal-ost.ch/aktuell/wpo-impuls-2025

Seiner Innovation eine Plattform geben

Die Innovationen können verschiedenster Natur sein: Von speziellen Verfahren über einzigartige Dienstleistungen bis hin zu Produkt- oder Prozessinnovationen ist bei WPO-Impuls alles willkommen. Bei der Anmeldung der Firmen entscheidet nicht das Kriterium «De Gschneller isch de Gschwinder», sondern WPO trifft aus allen fristgerecht eingegangenen Bewerbungen die Auswahl der Teilnehmenden.

Dabei achtet WPO darauf, dass ein guter Mix aus vertretenen Unternehmen, Branchen und Innovationsarten entsteht – auch hinsichtlich der geografischen Verteilung. Eine Mitgliedschaft bei WPO ist keine Voraussetzung: Entweder hat das Unternehmen den Firmensitz in einer der 22 WPO-Mitgliedgemeinden oder ist WPO-Mitglied.

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