Thurgau verschickt falsche Steuerrechnungen

Text: PD/stz.
Das Fehlen der Kinderabzüge von 259 Franken pro Kind sei auf einen technischen Fehler beim Erstellen der Steuerrechnungen zurückzuführen, teilt die Staatskanzlei des Kantons Thurgau mit. Die kantonale Steuerverwaltung arbeitee gemeinsam mit dem Softwarelieferanten mit Hochdruck daran, die Ursache des Fehlers zu identifizieren und zu beheben.
Sobald bekannt ist, welche Kunden betroffen sind, werden korrigierte Rechnungen versandt. Betroffene Personen können die Faktorenanpassung auch mittels Meldeformular (Anpassung Steuerfaktoren direkte Bundessteuer) auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung melden – bitte Anmerkung «Korrektur Elterntarif» angeben.
Falls ein zu hoher Betrag bezahlt wurde, wird dieser verzinst und ein etwaiges Guthaben basierend auf der definitiven Steuerrechnung zurückerstattet.