Wil West: Projekt optimiert, Landverkauf aufgegleist
Text: PD/stz.
Die Stimmberechtigten des Kantons St.Gallen haben im September 2022 den Sonderkredit für die Arealentwicklung Wil West abgelehnt. Aus der Überzeugung, dass die Ablehnung des Sonderkredits in St.Gallen kein grundsätzliches Nein zum Vorhaben war, haben die Regierungen der beiden Kantone St.Gallen und Thurgau den Dialog mit den Fraktionen der kantonalen Parlamente gesucht.
Ziel war es, Verbesserungspotenziale zu identifizieren und damit dem aus Sicht aller Projektpartner beispielhaften raumpolitischen Vorhaben zum Durchbruch zu verhelfen.
Nachhaltigkeit des Vorhabens weiter verbessert
Die Projektpartner haben die Kritikpunkte aus dem Abstimmungskampf aufgenommen und das Vorhaben einer externen Nachhaltigkeitsprüfung unterzogen. Diese hat ergeben, dass Wil West punkto Nachhaltigkeit bereits ein sehr hohes Niveau erreicht. Dennoch wollen die beteiligten Akteure das Projekt mit folgenden Massnahmen nochmals verbessern:
- Nachhaltiger Umgang mit dem Kulturland und Boden: bessere Ausnutzung, weniger Flächenversiegelung, zusätzliche Kompensation von Fruchtfolgeflächen im Kanton St.Gallen;
- Nachhaltige Mobilität: weniger Autoverkehr und weniger Parkplätze;
- Anpassung an die Klimaveränderung und Förderung der Biodiversität: mehr Grünraum und mehr Wasserflächen;
- Nachhaltiger Betrieb des Areals: Adressbildung (positive Wahrnehmung des Areals in allen Phasen des Projekts) und Nutzung steuern;
- Nachhaltiges Bauen und nachhaltige Energieversorgung: stärkeres Engagement für den Klimaschutz;
- Durchführung einer SNBS-Areal-Zertifizierung (Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz).
Zusätzliche freiwillige Kompensation von Fruchtfolgeflächen
Ein entscheidender Teil des optimierten Projekts Wil West ist die freiwillige Kompensation von Fruchtfolgeflächen im Kanton St.Gallen zusätzlich zur bundesrechtlich vorgeschriebenen Kompensation von rund 18 Hektaren im Kanton Thurgau. So sollen für den Ackerbau nicht oder weniger gut geeignete Böden aufgewertet und ein Beitrag zur Ernährungssicherung geleistet werden.
Für diese Massnahmen beantragt die Regierung einen Sonderkredit von 3,8 Millionen Franken.
Botschaft Kantonsrat St.Gallen
Da die ursprünglich vorgesehene Entwicklung des Wirtschaftsareals Wil West durch den Kanton St.Gallen nicht mehr möglich ist, will die St.Galler Regierung die im Eigentum des Kantons St.Gallen stehenden Grundstücke (gesamthaft 12,3 Hektaren) auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Münchwilen an den Kanton Thurgau verkaufen.
Der Verkaufspreis der Grundstücke beträgt rund 20,3 Millionen Franken. Davon abzuziehen sind die Kosten für die bundesrechtlich geforderte Kompensation von Fruchtfolgeflächen auf dem Gebiet des Kantons Thurgau von 7,6 Millionen Franken sowie die Kosten für die Mehrwertabgabe von 2,4 Millionen Franken.
Die Regierung des Kantons St.Gallen hat die entsprechende Vorlage für den Verkauf der Grundstücke sowie die Gewährung des Sonderkredits für die zusätzliche Kompensation der Fruchtfolgeflächen zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Aufgrund der Höhe des Sonderkredits untersteht die gesamte Vorlage dem fakultativen Referendum.
Der Kantonsrat wird in der Wintersession 2024 die Kommissionsbestellung vornehmen. Die erste Lesung soll in der Frühjahrssession 2025 stattfinden. Die Botschaft sowie weitere Unterlagen finden sich auf www.sg.ch.
Botschaft Grosser Rat Thurgau
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau möchte dem Kanton St. Gallen für das Gesamtvorhaben Wil West zwei Grundstücke auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Münchwilen abkaufen. Daher legt er dem Grossen Rat die Botschaft und die Anträge zur Genehmigung des Vorvertrags zu einem Kaufvertrag vor. Gegenstand des Vorvertrags sind die Liegenschaften Nr. 760 und Nr. 762 (gesamthaft 12,3 Hektaren), Grundbuch Münchwilen.
Die Beschlüsse sehen eine Ermächtigung des Regierungsrates zur Weiterveräusserung der Grundstücke im Interesse der Realisierung des Gesamtvorhabens Wil West vor. Für die Vorbereitung und Durchführung eines geeigneten Verfahrens für die Ermittlung eines oder mehrerer Entwickler oder Investoren wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 600'000 Franken als Nachtrag für das Budget 2025 beantragt.
Die Botschaft sowie weitere Unterlagen finden sich auf www.tg.ch. Zudem ist der Mitwirkungsbericht zur kantonalen Nutzungszone «ESP Wil West» auf der Webseite des Amts für Raumentwicklung des Kantons Thurgau verfügbar.
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Nächste Schritte für Wil West
Wil West ist ein gemeinsames Vorhaben der Kantone Thurgau und St.Gallen sowie der Gemeinden der Regio Wil. Aus Sicht der Regierungen St.Gallen und Thurgau handelt es sich bei Wil West um ein innovatives und nachhaltiges Gesamtvorhaben. Mit dem Projekt sichert sich die Ostschweiz eine Zukunft, in der Arbeiten, Wohnen und Freizeit ohne lange Pendelwege möglich sind.
Wil West ist zudem ein unverzichtbares Element des Agglomerationsprogramms Wil. Nur damit sind die verkehrlichen Massnahmen wie neue Bahn- und Bushaltestellen, neue Velo- und Fusswege sowie der neue Autobahnanschluss und damit die Verkehrsentlastung der Stadt Wil und der umliegenden Thurgauer Gemeinden möglich.
Im Falle der Genehmigung des Grundstückverkaufs wird der Kanton Thurgau in einem weiteren Schritt einen Investorenwettbewerb ausschreiben, um geeignete Partner für die Entwicklung von Wil West zu finden. Das Grundstück Wil West wird dabei gemäss den Zonenvorschriften der Kantonalen Nutzungszone (KNZ) entwickelt. Dies gewährleistet, dass alle Bauprojekte die Ziele von Wil West in Bezug auf Nachhaltigkeit, ökologische Verträglichkeit und regionale Bedürfnisse berücksichtigen.
Mehr zum Projekt Wil West auf www.wilwest.ch.