Lauschangriff auf Pachtverhandlungen

Das Kulturzentrum Lokremise in St.Gallen ist Kino, Restaurant, Theater und Kunsthalle zugleich. Die Pacht der Lokremise wird in Gastrokreisen als prestigeträchtig angesehen. Bisher wurde das Lokal von der Peter Schildknecht Gastronomie (PSG Gastro AG) gepachtet, dem grössten privaten Gastronomie-Unternehmern der Ostschweiz,.
Überraschend wurde am 24. Januar 2020 verkündet, dass es nun ein neues Pächtertrio für die Lokremise gebe. Der Vertrag der PSG AG sei ausgelaufen; die Schildknechts hätten sich nicht um Verlängerung beworben. Wie der Blick berichtet, sei dies aber nicht der wirkliche Grund gewesen sein: Philipp Schildknecht, Sohn von Peter Schildknecht und PSG-Geschäftsführer, habe die Verhandlungen abgehört. Zumindest versuchte er das.
Abhörgerät entdeckt
Der 28-Jährige wollte im letzten Dezember die fünfköpfige Findungskommission für die Pachtvergabe belauschen. Doch das unter einem Tisch im Sitzungszimmer klebende Aufnahmegerät wurde noch vor Gesprächsbeginn entdeckt. Philipp Schildknecht wurde kürzlich per Strafbefehl wegen versuchten Abhörens und Aufnehmens fremder Gespräche verurteilt.Wie der St.Galler Regierungsrat Martin Klöti gegenüber dem «Blick» sagte, habe man das nicht öffentlich kommunizieren wollen.
Die PSG Gastro AG schreibt auf Anfrage von «Blick» zur Rechtfertigung: «Das von Ihnen angesprochene Vorkommnis bringt der PSG Gastro AG keinerlei Vorteile; die PSG Gastro AG hat sich an der seit Frühjahr 2019 laufenden Pachtausschreibung nicht beworben.» Aus Kommissionskreisen heisst es aber, dass die Schildknechts sich sehr wohl um die Pacht beworben hätten - allerdings mit einem Subunternehmen.
41'000 Franken Strafe
Die gescheiterte Abhör-Aktion kommt Schildknecht teuer zu stehen: Die Staatsanwaltschaft St.Gallen verurteilt den Gastronomen zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 230 Franken. Damit muss der 28-jährige 41'400 Franken sowie weitere Auslagen bezahlen.Der junge Unternehmer scheint kein unbeschriebenes Blatt zu sein: Bereits im vergangenen Mai wurde Philipp Schildknecht zu einer bedingten Freiheitsstrafe wegen widerrechtlich entstandener Ton- und Filmaufnahmen aus dem intimsten Privatleben des Beschuldigten verurteilt. Dazu kam noch Körperverletzung.