Die Strafuntersuchung ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen beide Beschuldigten beim Kreisgericht Toggenburg Anklage wegen mehrfachen Steuerbetrugs, mehrfacher Urkundenfälschung sowie weiterer Delikte.
Sie beantragt gegen den 50-jährigen Beschuldigten bei jeweils bedingtem Vollzug eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen.
Für den 45-jährigen Beschuldigten wird – bei ebenfalls bedingtem Vollzug – eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen beantragt. Beide Beschuldigte sollen ferner nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft für fünf Jahre des Landes verwiesen werden.
Das Verfahren gegen die Drittperson ist bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen noch pendent.