KGV sagt zweimal Ja
Text: PD/stz.
Tagein, tagaus hört man im Radio die Staumeldungen auf den Schweizer Autobahnen. Sehr oft sind es immer wieder dieselben neuralgischen Punkte, an denen das Strassennetz überlastet ist. Leittragende sind die umliegenden Städte und Dörfer, auf die sich der Ausweichverkehr in der Folge verteilt. Die Sicherheit und Wohnqualität der dortigen Bevölkerung werden dadurch stark beeinträchtigt.
Ausserdem leidet unter den Staus auch die Wirtschaft massgeblich, denn Personen und Waren kommen oftmals nicht pünktlich am Bestimmungsort an.
Weil die Belastung der Nationalstrassen in Zukunft weiter zunehmen wird, will der Bund an gezielten Standorten das Netz ausbauen. Mit der 3. Röhre des Rosenbergtunnels in St.Gallen, welche zusammen mit der Teilspange Güterbahnhof den Verkehrsfluss in der Kantonshauptstadt verbessern soll, profitiert die Ostschweiz direkt von diesen Ausbauschritten.
Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) sieht im Ausbau der Nationalstrassen wesentliche Vorteile für das Gewerbe und die Bevölkerung. Er hat sich an der Präsidentenkonferenz deshalb klar für die Ja-Parole ausgesprochen.
Ja auch zur Erhöhung des Fahrkostenabzugs
Mit dem XXII. Nachtrag zum Steuergesetz soll die arbeitstätige Bevölkerung grössere Abzüge bei den Fahrkosten für den Arbeitsweg geltend machen können. Von bisher 4460 Franken (Preis GA 2. Klasse + 600 Franken) soll der maximal abzugsfähige Beitrag auf 8'000 Franken erhöht werden.
Mit diesem Schritt würde der Kanton St.Gallen im nationalen Vergleich ins Mittelfeld vorrücken und somit aus steuertechnischer Sicht als Wohnstandort wieder an Attraktivität gewinnen. Bisher ist der Kanton St.Gallen schweizweit auf dem drittletzten Platz. Nur zwei Kantone lassen tiefere Abzüge bei den Fahrkosten zu. Zehn Kantone haben höhere Obergrenzen und 12 Kantone kennen gar keine Limite. Es handelt sich also nicht um eine übertriebene Anpassung.
Der KGV ist der Meinung: Arbeit muss sich lohnen. Viele Leute bestreiten den Arbeitsweg bereits heute mit dem Auto, schlicht weil sie müssen. Wer für seinen Arbeitsweg mit dem ÖV über 90 Minuten länger benötigt, als wenn man das Auto benutzen würde, ist berechtigt, die Fahrkosten in der Steuererklärung vom Einkommen abzuziehen. Daher führt eine Erhöhung des Abzuges kaum zu einer Zunahme des Strassenverkehrs. Stattdessen entlastet sie den berufstätigen Mittelstand und insbesondere Personen mit langen Arbeitswegen.
Der KGV empfiehlt daher ein Ja zum XXII. Nachtrag zum Steuergesetz.