Kanton führt Pilotversuche für E-Collecting durch
Text: pd/tan
E-Collecting ist das Sammeln von elektronischen Unterschriften für Volksinitiativen oder Referendumsbegehren – entweder anstelle von Unterschriften auf Papier oder in Kombination mit diesen. Unterschriften sammeln wird damit vereinfacht.
E-Collecting verhindert zudem falsche und mehrfache Unterzeichnungen, weil die Unterschriften automatisiert mit dem Stimmregister abgeglichen werden. Dies ist auch vor dem Hintergrund von mutmasslichen Unterschriftenfälschungen und problematischen Sammelpraktiken auf eidgenössischer Ebene ein wesentlicher Fortschritt.
Gesetzesvorlage kommt vor den Kantonsrat
Die Staatskanzlei hat vom 25. September bis 18. November 2024 die Vernehmlassung zu den gesetzlichen Grundlagen für Pilotversuche mit E-Collecting durchgeführt (IX. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative). Der Entwurf hat sowohl von den politischen Parteien als auch den Gemeinden breite Zustimmung erfahren.
Die Regierung hat nun die geringfügig überarbeitete Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Unter Vorbehalt des politischen Prozesses wird E-Collecting ab Frühjahr 2026 zur Verfügung stehen.
Start mittels Pilotversuch
E-Collecting soll im Pilotversuch mit einer Fixanteillösung angeboten werden. Das heisst, dass höchstens 50 Prozent der für das Zustandekommen eines Begehrens notwendigen gültigen Unterschriften in elektronischer Form gesammelt werden können. Die Regierung kann diesen Anteil durch Verordnung auf höchstens 75 Prozent erhöhen.
Mit der Möglichkeit einer Erhöhung kann die Wirkung von E-Collecting auf die direktdemokratischen Instrumente erprobt werden. Nach sieben Jahren will die Regierung dem Kantonsrat einen Bericht zu den Erfahrungen mit E-Collecting vorlegen und allenfalls rechtliche Anpassungen vorschlagen.
Entlastung für Gemeinden
E-Collecting entlastet die politischen Gemeinden spürbar, da sie weniger handschriftliche Unterschriften bescheinigen müssen. Mit den Pilotversuchen im Kanton St.Gallen könnten erstmals in der Schweiz Erfahrungen gesammelt werden, wie gross der Aufwand für das Sammeln elektronischer Unterschriften im Vergleich zum Sammeln von Unterschriften auf der Strasse ist.
Ab Frühjahr 2026 soll die E-Collecting-Plattform für Unterschriftensammlungen auf kantonaler Ebene zur Anwendung kommen, zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf auch für Unterschriftensammlungen im Rahmen von Referenden und Initiativen auf Gemeindeebene. Hierfür ist ein zweistufiger Beschluss der Regierung und der zuständigen Gemeinde erforderlich.
Botschaft und Entwurf des IX. Nachtrags zum Gesetz über Referendum und Initiative sind elektronisch auf dem Ratsinformationssystem des Kantonsrates unter der Geschäftsnummer 22.25.01 abrufbar.
Auch interessant
Sicherer Unterschriften sammeln
E-Collecting muss erhöhten Sicherheitsanforderungen genügen. Dabei muss sich eine Person über das E-Login zuerst eindeutig authentifizieren. Hierbei wird der Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden verwendet. Wird ein Referendums- oder Initiativbegehren elektronisch unterzeichnet, erfolgt zudem ein automatisierter Abgleich mit dem Stimmregister.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur stimmberechtigte Personen eine Sammlung unterstützen können. Gleichzeitig wird verhindert, dass eine Person mehrere Unterschriften für die gleiche Sammlung abgeben kann. Auch mit Blick auf datenschutzrechtliche Vorgaben und die Wahrung des Stimmgeheimnisses werden spezifische technische Vorkehrungen getroffen.