Kanton St.Gallen will digitales Unterschriftensammeln ermöglichen
Text: pd/jos
E-Collecting ist das Sammeln von elektronischen Unterschriften für Volksinitiativen oder Referendumsbegehren – entweder anstelle von Unterschriften auf Papier oder in Kombination mit diesen. E-Collecting soll das Sammeln vereinfachen. Zudem sollen falsche und mehrfache Unterzeichnungen verhindert werden, weil die Unterschriften automatisch mit dem Stimmregister abgeglichen werden.
«E-Collecting entlastet die politischen Gemeinden spürbar, da sie weniger handschriftliche Unterschriften bescheinigen müssen», schreibt der Kanton. Mit den Pilotversuchen im Kanton St.Gallen könnten erstmals in der Schweiz Erfahrungen gesammelt werden, wie gross der Aufwand für das Sammeln elektronischer Unterschriften im Vergleich zum Sammeln von Unterschriften auf der Strasse ist.
Höchstens 50 Prozent elektronische Unterschriften
Die Regierung schlägt vor, dass E-Collecting im Pilotversuch mit einer Fixanteillösung angeboten wird. Das heisst, dass höchstens 50 Prozent der für das Zustandekommen eines Begehrens notwendigen gültigen Unterschriften in elektronischer Form gesammelt werden können. Die Regierung kann diesen Anteil durch Verordnung auf höchstens 75 Prozent erhöhen.
Mit der Möglichkeit einer Erhöhung kann die Wirkung von E-Collecting auf die direktdemokratischen Instrumente erprobt werden. Nach sieben Jahren will die Regierung dem Kantonsrat einen Bericht zu den Erfahrungen mit E-Collecting vorlegen und allenfalls rechtliche Anpassungen vorschlagen.
Parallel zu den gesetzlichen Grundlagen arbeitet der Kanton St.Gallen an der technischen Umsetzung der E-Collecting-Plattform. Die Regierung hat den Zuschlag für deren Realisierung bereits im Oktober 2023 nach einer öffentlichen Ausschreibung an die Abraxas Informatik AG erteilt.
Ab Frühjahr 2026 im Einsatz
Die E-Collecting-Plattform muss erhöhten Sicherheitsanforderungen genügen, sowohl was die zweifelsfreie Authentifizierung der Personen angeht, die eine Sammlung unterstützen, als auch mit Blick auf die datenschutzrechtlichen Vorgaben und die Einhaltung des Stimmgeheimnisses.
Ab Frühjahr 2026 soll die E-Collecting-Plattform für Unterschriftensammlungen auf kantonaler Ebene zur Verfügung stehen, zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf auch für Unterschriftensammlungen im Rahmen von Referenden und Initiativen auf Gemeindeebene.