St.Gallen

HSG-Professor droht Verlust seiner akademischen Titel

HSG-Professor droht Verlust seiner akademischen Titel
Lesezeit: 2 Minuten

Ein ehemaliger Titularprofessor der Universität St.Gallen steht im Zentrum einer Plagiatsaffäre. Die Technische Universität Darmstadt hat nun bestätigt, dass H.s Dissertation Plagiate enthält. Währenddessen nähert sich die Untersuchung seiner Habilitation in St.Gallen ihrem Ende.

Text: stz.

Nachdem fast ein Jahr lang kaum Neuigkeiten zu diesem Fall bekannt wurden, rückt das Thema nun erneut in den Fokus. Ende 2022 hatten Experten gemeinsam mit dem «St.Galler Tagblatt» und der NZZ mögliche Plagiate sowohl in der Dissertation als auch in der Habilitationsschrift des Professors H. aufgedeckt. 

In der Folge verteidigte die HSG ihren Titularprofessor zunächst, bis die Vorwürfe schliesslich so gravierend erschienen, dass sie ihn erst freistellte und sich später ganz von ihm trennte.

Allerdings sind die Konsequenzen für den Wissenschaftler noch nicht vollständig geklärt.

Zwar hat H. seine Professur in St.Gallen verloren, doch seine akademischen Titel darf er bislang weiterhin führen. Nun gibt es jedoch neue Entwicklungen: Laut der Technischen Universität Darmstadt hat ein Untersuchungsausschuss festgestellt, dass der ehemalige Professor in seiner 2004 verfassten Dissertation gegen die Grundsätze wissenschaftlicher Integrität verstossen habe.

Noch wurde dem früheren HSG-Professor der Doktortitel von der TU Darmstadt nicht entzogen. Diese Entscheidung obliegt dem Promotionsausschuss des zuständigen Fachbereichs. Ein Zeitrahmen für das endgültige Urteil wurde seitens der Universität nicht genannt.

Parallel dazu läuft in St.Gallen eine vergleichbare Untersuchung.

Diese befasst sich mit der Habilitation von H. (eine Habilitation wird zum Führen eines Professorentitels benötigt). Plagiatsforscher Stefan Weber hatte auch hier unzulässige Übernahmen von Fremdtexten festgestellt.

Sollte die TU Darmstadt die Dissertation für ungültig erklären, hätte dies weitreichende Folgen: Die HSG sagte zum «Tagblatt», dass eine Habilitation grundsätzlich auf einem gültigen Doktortitel aufbauen müsse. Ein vergleichbarer Fall sei an der Universität bislang noch nie vorgekommen.

Auch interessant

Fake News über Friedrich Merz und die HSG
St.Gallen

Fake News über Friedrich Merz und die HSG

HSG-Studenten fördern nachhaltige Startups
St.Gallen

HSG-Studenten fördern nachhaltige Startups

Staub ist neuer Universitätsrats-Präsident der HSG
St.Gallen

Staub ist neuer Universitätsrats-Präsident der HSG