St.Gallen

Gericht hebt Urteil gegen Vincenz auf

Gericht hebt Urteil gegen Vincenz auf
Pierin Vincenz
Lesezeit: 1 Minuten

Das Urteil gegen Pierin Vincenz wird vom Obergericht Zürich aufgehoben. Dem ehemalige Raiffeisen-CEO wird eine Prozessentschädigung von 35’000 Franken zugesprochen.

Text: stz.

Im April 2022 war Pierin Vincenz wegen Veruntreuung, Urkundenfälschung und Betrug zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Nun hebt das Zürcher Obergericht das Urteil wegen «schwerwiegenden Verfahrensfehlern» auf.

Die Staatsanwaltschaft müsse eine neue Anklage beim Bezirksgericht einreichen, schreibt das Obergericht in einer Mitteilung vom Dienstagmorgen.

Im Februar 2018 eröffnete die Zürcher Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung. Der Ex-Raiffeisen CEO wurde damals in Untersuchungshaft genommen.

In der Folge reichte Raiffeisen Strafanzeige gegen Vincenz ein, der von 1999 bis 2015 Vorsitzender der Geschäftsleitung der Raiffeisen Schweiz. Im November 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Zürich Anklage gegen den Banker und acht weitere Beschuldigte.

Am schwersten wogen im Urteil des Zürcher Bezirksgericht die Delikte rund um die Übernahme der KMU-Finanzierungsgesellschaft Investnet durch Raiffeisen. Pierin Vincenz und Aduno-Chef Beat Stocker hatten sich im Vorfeld der Übernahme an Investnet beteiligt – ohne ihre Verbindung zu den Firmen offenzulegen. Für die beiden resultierte daraus ein Gewinn in Höhe von zwölf Millionen Franken.

Auch interessant

Früh ersteigert Vincenz-Villa
Appenzell Ausserrhoden

Früh ersteigert Vincenz-Villa

Angeklagter im Vincenz-Prozess verstorben
St.Gallen

Angeklagter im Vincenz-Prozess verstorben

Spuhler will Geld von Vincenz
Thurgau

Spuhler will Geld von Vincenz