Bereit für zusätzliche Stellenmeldungen

Bereit für zusätzliche Stellenmeldungen
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Die vom eidg. Parlament beschlossene Stellenmeldepflicht ändert sich per 1. Januar 2020 schweizweit. Der Schwellenwert für meldepflichtige Berufsarten sinkt dann von 8 auf 5 Prozent. Welche Berufe im kommenden Jahr von der Meldepflicht betroffen sind, erfahren Arbeitgeber anhand einer Liste auf  arbeit.swiss sowie über einen Online-Check-up. Dieser soll laut SECO noch im November aufgeschaltet werden. Die RAV Thurgau sind für die Neuerungen gerüstet.

Digitale Instrumente wie das Onlineportal arbeit.swiss ermöglichen den Arbeitgebern eine moderne und einfache Zusammenarbeit mit den RAV. Zudem bieten sie eine schnelle Übersicht über die speziellen Fähigkeiten der Stellensuchenden. Mittels Online-Check-up können stellenanbietende Unternehmen prüfen, ob ihre offene Stelle meldepflichtig ist oder nicht.

Im Hinblick auf die Senkung des Schwellenwertes per 1. Januar 2020 und die Optimierung der Stellenmeldepflicht wurde die Liste der meldepflichtigen Berufe in Zusammenarbeit mit verschiedenen Branchenverbänden revidiert. So wird beispielsweise in der Gastrobranche neu unterschieden zwischen Hilfs- und Fachpersonal. Ab 2020 fallen unter die Meldepflicht auch Berufe im Bereich Kundeninformation sowie Baukonstruktionsberufe, Komödianten, Gabelstaplerfahrer, Kranführer oder Maler.

Engagierter Arbeitgeberservice

Der Mehraufwand für die Stellenmeldepflicht auf den drei Regionalstellen in Frauenfeld, Amriswil und Kreuzlingen konnte laut Heinz Erb, Leiter der RAV Thurgau, mit einer Verstärkung der Arbeitgeberservice-Teams bewältigt werden. Seit der Einführung der SMP wurden im Thurgau 14'200 offene Stellen gemeldet. Davon meldepflichtig waren rund 70 %.

Die Dienstleistungen des Arbeitgeberservice werden auch für nicht meldepflichtige Stellen rege benutzt. Bezüglich der SMP-Änderungen ab 1. Januar 2020, die verbunden sind mit einer weiteren Zunahme der Stellenmeldungen, ist Heinz Erb zuversichtlich: "Die Thurgauer RAV sind vorbereitet."

Zusammenarbeit mit Arbeitgebern

Arbeitgeber melden ihre offenen Stellen nach wie vor am effizientesten über die Online-Plattform arbeit.swiss. Alternativ können Stellen auch per e-Mail, telefonisch oder persönlich den zuständigen RAV mitgeteilt werden. Die meldepflichtigen Stellenangebote sind während fünf Arbeitstagen exklusiv für die bei den RAV registrierten Stellensuchenden sowie für RAV-Mitarbeiter einsehbar. Stellensuchende profitieren folglich von einem Informationsvorsprung und können sich schneller für eine Stelle bewerben.

Die Idee der Stellenmeldepflicht dient dem Ziel, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen und damit der vom Volk angenommenen Masseneinwanderungsinitiative Rechnung zu tragen. Heinz Erb betont: „Grundsätzlich bringt die Stellenmeldepflicht dann Erfolg, wenn die Arbeitgeber bereit sind, auch geeignete vom RAV vorgeschlagene Kandidaten anzustellen. Gemäss seiner Einschätzung sind die Personalverantwortlichen der Thurgauer Unternehmen diesbezüglich sensibilisiert und ermöglichen eine gute Zusammenarbeit mit den RAV.

Auf dem Bild von links: Heinz Erb, Leiter RAV Thurgau, und die Leiter der Arbeitgeberservice-Regionalteams Amriswil (Rudolf Brander), Kreuzlingen (Reto Moser) und Frauenfeld (Raphael Koblet) sind für zusätzliche Stellenmeldungen ab 2020 bereit.