8,5 Bundesmillionen für den Kanton St.Gallen

Text: fam
Die Neue Regionalpolitik des Bundes stärkt seit 2008 die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sowie den Aufbau und Erhalt von Arbeitsplätzen in den Regionen der Schweiz.
Mit der neuen Vereinbarung zwischen Bund und Kanton startet die fünfte Umsetzungsperiode der Neuen Regionalpolitik. Bund und Kanton verfolgen beim Umsetzungsprogramm im Kanton St.Gallen die bisherige, bewährte Förderpraxis weiter. Sie nehmen nur einzelne Anpassungen vor.
Diese umfassen insbesondere neue oder erweiterte Querschnittsthemen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung, der digitalen Transformation sowie Projekte, die auf die lokale Wirtschaft fokussieren. Weiter ist geplant, dass zukünftig in begrenztem Umfang auch Kleinstinfrastrukturen mit À-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden können.
Das vierjährige Umsetzungsprogramm ermöglicht es, innovative Projekte durch À-fonds-perdu-Bundesmittel in der Höhe von 8,5 Millionen Franken sowie durch Infrastrukturdarlehen in der Höhe von 11 Millionen Franken zu unterstützen.
Bund und Kantone verfolgen im Rahmen der Neuen Regionalpolitik das Ziel, in den Regionen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Grundlagen für erfolgreiche unternehmerische Aktivitäten zu verbessern: Innovationen werden vorangetrieben und Projekte umgesetzt und langfristig gesichert. Unterstützt werden Projekte und Initiativen im Sinne einer Anschubfinanzierung. Gemäss Förderkriterien werden Vorhaben unterstützt, die innovativ und überbetrieblich sind. Mehr Informationen gibt es hier.