Zur Rose will mehr Medikamente ohne Rezept verschicken

Zur Rose hat dem Bundesrat und dem Bundesamt für Gesundheit einen Antrag vorgelegt. In dem Schreiben fordert die Versandapotheke aus Frauenfeld eine befristete Ausnahmebewilligung für den Versand von OTC-Notfall-, Erkältungs- und Grippe-Arzneimitteln (OTC = over the counter, rezeptfrei).
Versandapotheken können jetzt einen wirksamen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leisten, wie das Unternehmen schreibt. «Sie helfen, das Coronavirus einzudämmen und sie entlasten stationäre Apotheken und deren exponiertes Personal.»
Ansteckungsrisiko vermindern
Konkret ersucht der Versandhändler das BAG, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Abgabekategorie D sowie einige rezeptpflichtige Arzneimitteln der Abgabekategorie B, die zur Selbstmedikation geeignet sind und Symptome wie etwa Schmerzen, Fieber und Husten (Hauptsymptome bei einer Covid-19 Infektion) lindern können, auch ohne Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung zu gestatten. Der Versand dieser Arzneimittel ist derzeit nur nach Vorliegen eines ärztlichen Rezepts (Kategorie B) oder einer Beratung in der Apotheke (D) erlaubt.«Es ist unverständlich, dass kranke Personen sich zwar Lebensmittel und rezeptpflichtige Medikamente nach Hause liefern lassen können, für den Bezug dringend notwendiger rezeptfreier Medikamente, welche Grippe- und Erkältungs-Symptome lindern, aber grundsätzlich in die Apotheke gehen müssen», sagt Walter Oberhänsli, CEO der Zur Rose Group. Sie setzten dabei sich selber wie auch das Personal dem Risiko einer möglichen Covid-19-Ansteckung aus.
Rechtsanwalt Oberhänsli gründete die Versandapotheke 1993 zusammen mit 21 Ärzten.