Tarifstreit endet mit «Maulkorb» für Rhenusana

Mit Urteil vom 17. Dezember 2021 hat das kantonale Handelsgericht die wiederholte Behauptung der rhenusana gegenüber ihren Versicherten und den Medien, die SR RWS würde überrissene Preise verlangen, aufgrund einer provisorischen Beurteilung als unbelegt eingestuft. Das Gericht hat im Gegenteil festgestellt, dass es aufgrund des vom Preisüberwacher veröffentlichten Preisvergleichs glaubhaft erscheint, dass die Preise der SR RWS im nationalen Durchschnitt liegen.
Unbelegte und pauschale Vorwürfe
Ausserdem stellt das Gericht in seinem Urteil fest, es sei glaubhaft, dass die rhenusana nicht den Zweck verfolge, mit allen Spitälern tiefere Preise auszuhandeln, sondern dass sie gezielt die Spitäler in ihrem Einzugsbereich mit unbelegten und pauschalen Vorwürfen zum Kostenniveau öffentlich anschwärze, um so tiefere Preise im Rahmen der Tarifverhandlungen durchzudrücken.
Die Unlauterkeit dieses Vorgehens werde noch dadurch verstärkt, dass rhenusana von einem vertragslosen Zustand nach eigenen Angaben profitiere, weil die Patienten in dieser Situation ganz auf eine Behandlung in der privaten oder halbprivaten Abteilung verzichten würden.
So steht es jedenfalls in einer Medienmitteilung, die die Spitalregion Rheintal-Werdenberg-Sarganserland veröffentlicht hat.
Beim einzigen Rheintaler Krankenversicherer Rhenusana sieht man die Sache differenzierter. Geschäftsführer Guido Mitterer nahm unter dem Titel «Maulkorb für die rhenusana» dazu Stellung wie folgt.
«Verschiedene Medien, vom lokalen Rheintaler über die nationale NZZ bis hin zu Online-Portalen wie medinside.ch, berichteten in den vergangenen zwei Jahren immer wieder über die Kostensituation im Schweizer Gesundheitswesen bei den Spitalzusatzversicherungen.
Hintergrund ist, dass sowohl die eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) als auch der Preisüberwacher mächtig Druck aufbauen, damit die Krankenversicherer bei den Abrechnungen der Leistungserbringer genauer hinschauen. Im Sinne von Offenheit und Transparenz unterhält die rhenusana seit rund zwei Jahren einen Blog, wo die zahlreichen Medienberichte aufgelistet und verlinkt waren.
Nun hat das Handelsgericht des Kantons St. Gallen aufgrund einer Klage der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland verfügt, dass die rhenusana sich nicht mehr in der bisherigen Art zur Kostensituation äussern darf. Insbesondere musste die rhenusana die Artikel und Links zu verschiedenen Medienartikeln in lokalen und nationalen Medien löschen.
Die rhenusana darf vorläufig und vorsorglich bis am 28. Februar 2022 unter Bussandrohung nicht mehr auf vorher in verschiedenen Medien erschienene – und damit öffentliche – Artikel hinweisen.
Die rhenusana leistet dem Gerichtsurteil und der damit verbundenen vorsorglichen Massnahme Folge und hat den Blog auf ihrer Website entfernt. Sie wird sich aber weiterhin für tiefe Prämien einsetzen und unterstützt in diesem Sinne die Forderungen der Finma und des Preisüberwachers. Ebenso sind die Artikel auf den Portalen der regionalen und nationalen Medien weiterhin zugänglich.»