Stach tritt zurück

Stach tritt zurück
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Vor einer Woche machte das «Tagblatt» publik, dass der St.Galler Rechtsanwalt Patrick Stach wegen unüblich hoher Honorarforderungen in einem Erbstreit von der Anwaltskammer des Kantons St.Gallen gebüsst worden sei. Heute nun hat Stach seinen Rücktritt als Mitglied des HSG-Universitätsrats bekannt gegeben. Wir bringen seine Erklärung im Wortlaut.

Letzte Woche noch hatte sich Patrick Stach gegen Rücktrittsforderungen seitens einiger Politiker gewehrt. Heute nun hat er seinen Rücktritt als Mitglied des St.Galler Universitätsrats bekannt gegeben. Es sei ihm ein grosses Anliegen, den Ruf der HSG nicht weiter zu gefährden. Er habe sich deshalb entschieden, per sofort aus dem Universitätsrat auszutreten, sagte Stach an einer Medienkonferenz.

Hier Patrick Stachs Erklärung im Wortlaut:

Geschätzte Damen und Herren

Die letzten Tage waren für mich, meine Familie sowie meine Kanzleikollegen ziemlich aufwühlend und haben mich sehr betroffen gemacht. Ich habe eine Fahrlässigkeit begangen, die ich sehr bedaure. Für die deshalb entstandene Situation, die verschiedene Personen und Institutionen betroffen und belastet hat, möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich entschuldigen.

Beurteilung
Ich habe am Dienstag letzter Woche in einer Medienmitteilung eine ganzheitliche Beurteilung des Falles vorgenommen. Diese Medienmitteilung ist leider in einigen relevanten Medien, darunter auch solchen, die zuvor ausführlich über den Fall berichtet haben, nicht aufgenommen worden. Es liegt mir daher viel daran, hier nochmals die wichtigsten Ecksteine des Falles aus meiner Sicht darzulegen:

1. Die Qualität der Arbeit unserer Kanzlei hat nie jemand in Zweifel gezogen, weder die Klientin noch die Anwaltskammer noch das Verwaltungs- und Bundesgericht. Es wurde ausnahmslos und unter hohem zeitlichem Druck sehr gute Arbeit geleistet.

2. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist gemäss Bundesgericht grundsätzlich zulässig. Der Vorschlag, ein Erfolgshonorar abzumachen, kam von meiner Klientin, und zwar in einem Zeitpunkt, in dem das Bundesgerichtsurteil vom 13.Juni 2017 noch nicht bekannt war. Dieser Bundesgerichtsentscheid wurde in der Rechtslehre auch heftig kritisiert. Wir gingen damals fälschlicherweise davon aus, dass die Vereinbarung in dieser Form zulässig sei.

3. Der gesamte Stundenaufwand für den Fall lag deutlich höher als im Urteil des Bundesgerichts festgehalten. Neben mir war ein weiterer angestellter Anwalt involviert, da die Klientin wünschte, dass zwei Anwälte den Fall betreuen. Es war meine Fahrlässigkeit, dass ich – weil eine Pauschalvereinbarung vorlag – vor allem die vielen von mir geleisteten Stunden nicht aufgeschrieben habe. Unter Berücksichtigung dieser Stunden lag der effektive Stundensatz eher bei CHF 400.00 als bei der genannten hohen Zahl.

4. Wenn fälschlicherweise der Eindruck entstanden ist, es sei eine Verurteilung in einer Strafsache erfolgt, so muss ich klarstellen, dass es sich um ein aufsichtsrechtliches Verfahren handelte. Im Übrigen das erste und einzige in über 30 Jahren Selbstständigkeit.

Wegen des Anwaltsgeheimnisses, das für mich das höchste Gut als Anwalt ist, kann ich leider einige Einzelheiten aus dem Mandatsverhältnis, die die Höhe des in der Öffentlichkeit kritisierten Honorars zusätzlich relativieren würden, nicht preisgeben. Dies ist für mich natürlich sehr unangenehm, aber am Anwaltsgeheimnis gibt es für mich nichts zu rütteln. Selbstverständlich akzeptiere ich den Entscheid des Bundesgerichts und werde dessen Erwägungen zu Erfolgshonoraren in Zukunft beachten.

Universitätsrat
Meine Aufgabe als Universitätsrat hat diese Angelegenheit - ich betone dies an dieser Stelle nochmals ausdrücklich – in keiner Weise tangiert. Zugleich bin ich mir natürlich im Klaren, dass der Fall und die Ratsmitgliedschaft in den Medien, der Politik und damit der Öffentlichkeit nicht getrennt betrachtet werden. Das belastet meine sonstige Arbeit, meine Kanzlei und mein übriges öffentliches Engagement.

Ich habe mich am Mittwochabend mit meiner Familie und am Donnerstag mit meinen Kanzleikollegen sowie weiteren Vertrauenspersonen besprochen. Ich habe mich nach diesen Gesprächen am Donnerstag letzter Woche entschieden, per sofort aus dem Universitätsrat auszutreten. Entsprechend habe ich meiner Assistentin und meinem Medienberater den Auftrag gegeben, die heutige Medienkonferenz für meine persönliche Erklärung zu organisieren.

Dieser Schritt tut weh, ist mir doch die HSG, meine «Alma Mater», sehr ans Herz gewachsen. Ich habe dieses Amt während knapp sechs Jahren immer sehr gerne versehen und mit grossem Engagement und Freude im Interesse der Universität und unserer Region ausgeübt. Es ist mir daher ein grosses Anliegen, deren Ruf nicht weiter zu gefährden.

Ich danke nochmals allen, die in dieser schwierigen Zeit zu mir standen und mich unterstützt haben, sehr herzlich. Unsere Kanzlei, deren Anwälte zu den führenden Kapazitäten auf ihrem jeweiligen Rechtsgebiet zählen und absolut unbescholten sind, wird auch in Zukunft unsere Klienten und Klientin-nen bestmöglich vertreten.

Ich danke Ihnen für die Berichterstattung und stehe jetzt für Fragen zur Verfügung, bitte Sie jedoch um Verständnis, wenn ich, wie erwähnt, wegen des Anwaltsgeheimnisses zum Fall an sich kaum mehr Ausführungen machen kann.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Patrick Stach