Der Gegenvorschlag
Die Konzernverantwortungsinitiative kommt mit einem indirekten Gegenvorschlag an die Urne: Der Bundesrat räumt der Einhaltung der Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt einen hohen Stellenwert ein. Die Forderungen der Initianten gehen ihm jedoch insbesondere im Bereich der Haftungsregelung zu weit. Deshalb unterstützt er den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments. Dieser will neue Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten einführen, aber auf die umstrittene Konzernhaftung verzichten. Der Gegenvorschlag tritt bei einer Ablehnung der Volksinitiative in Kraft.
Die wichtigsten Merkmale des Gegenvorschlags sind:
- deutlich weniger Unternehmen erfasst (im Grundsatz KMU ausgeschlossen)
- Klarheit, welche Menschenrechte und Umweltstandards zu respektieren sind
- kein «Swiss Finish»: Sorgfaltsprüfung erfolgt gemäss internationalem Standard
- stark eingeschränkte Konzernhaftung (insbesondere Haftung für Zulieferer ausgeschlossen)
- differenzierte Regelung des anwendbaren Rechts im Einklang mit den Prinzipien des Internationalen Privatrechts (kein «Rechtsimperialismus»)
- gezielte und präzise Rechtsetzung (Rechtssicherheit)