St.Gallen

Bund genehmigt St.Galler Windenergie-Planung

Bund genehmigt St.Galler Windenergie-Planung
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Der Bund genehmigt die Richtplananpassung 23 des Kantons St.Gallen. Damit sind die 15 Windeignungsgebiete rechtskräftig; Bewilligungsverfahren erfolgen über den kantonalen Sondernutzungsplan. Mit der Genehmigung der Richtplananpassung 23 wird für potenzielle Investoren eine erste, wichtige planerische Grundlage geschaffen.

Text: pd

Der Bund hatte den Kantonen den Auftrag erteilt, die Windenergienutzung zu ermöglichen. Die Regierung des Kantons St.Gallen führte eine umfassende und transparente Interessenabwägung zu Bau und Nutzung der Windenergie durch. Diese sorgfältige Interessenabwägung würdigt der Bund in der Genehmigung der Richtplananpassung 23 nun ausdrücklich. Die Richtplananpassung des Kantons St.Gallen erfüllt laut Bund die Anforderungen des nationalen Raumplanungsgesetzes und des Energiegesetzes. Auch die Anwendung des kantonalen Sondernutzungsplans als Leitverfahren für St.Galler Windpärke ist im Sinn des Bundes.

Materielle Veränderungen am Erlass der Regierung nahm der Bund keine vor. Mit Ausnahme des Gebiets «Witöfeli/Steinerriet» in Schänis sowie des Gebiets «Rheinau» in den Gemeinden Bad Ragaz, Mels, Sargans, Vilters-Wangs und Wartau werden alle 15 Windeignungsgebiete im Richtplan festgesetzt. Die Richtplananpassung 23 ist mit der Genehmigung durch den Bund abgeschlossen.

Mit der Genehmigung der Richtplananpassung 23 steht es potenziellen Investoren nun frei, Windpärke zu projektieren und die dazugehörigen Plan- und Bewilligungsverfahren einzuleiten. In einzelnen Windeignungsgebieten haben verschiedene Körperschaften bereits erste Messungen aufgenommen.

Die aktualisierten und geänderten Richtplaninhalte werden in den nächsten Tagen auf der Website des Kantons publiziert. Mehr Informationen zur Windenergie: www.windenergie-sg.ch.

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