Steuerberatung als «people business»
Beraten Sie mit der Provida Consulting AG nur juristische Personen oder auch Private?
Susanne Stark: Beides. Dies ist uns auch besonders wichtig, da wir gerade Unternehmer ganzheitlich beraten wollen. Einerseits erbringen wir für die Unternehmen Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Steuerberatungsdienstleistungen. Zugleich berücksichtigen wir aber auch die vielen Auswirkungen, welche die unternehmerische Tätigkeit gerade bei KMU auf die Inhaber, Aktionäre und Geschäftsführer hat. Damit nichts untergeht, erstellen wir vielfach auch die privaten Steuererklärungen und unterstützen bei privaten Rechtsfragen.
Martin Laube: Dabei beraten wir sowohl in- als auch ausländische Personen. Zudem haben wir als Mitglied des weltweiten Alliott-Netzwerkes die Möglichkeit, bei Fragen mit Bezug zum Ausland ausländische Fachexperten beizuziehen.
Was wird im privaten Bereich zurzeit am meisten nachgefragt?
Susanne Stark: Die klassische Unterstützung bei der Steuererklärung ist immer gefragt. Zuletzt ist der Unterstützungsbedarf aber oftmals durch internationale Sachverhalte ausgelöst worden. Viele Kunden arbeiten in einem anderen Land als sie wohnen, ziehen um oder erben bzw. erwerben Vermögen im Ausland. Aus diesen Konstellationen resultieren oftmals komplexe Steuer- und Sozialversicherungsfragen, die es zu koordinieren gilt, da nicht nur die Steuerpflichtigen, sondern teils auch die Steuerbehörden mit den Sachverhalten stark gefordert oder teilweise sogar überfordert sind.
Benjamin Trunz: Ebenfalls auffällig ist, dass die Energiewende vermehrt zu steuerlichen Fragestellungen im Privatbereich führt. Wie kann ich die neue Wärmepumpenheizung optimal von den Steuern abziehen? Wie muss ich die staatlichen Fördergelder steuerlich deklarieren? Oder ist die Entschädigung des Arbeitgebers für das nächtliche Aufladen meines Elektroautos steuerbarer Lohnbestandteil? Derartige Fragen wer- den uns in letzter Zeit viel öfters gestellt als noch vor zwei oder drei Jahren.
Martin Laube: Relativ häufig sind auch Anfragen im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Ruhestands- bzw. Nachfolgelösungen. Diese Anfragen beinhalten oftmals eine Immobilientransaktion, etwa die Gründung einer Immobiliengesellschaft oder das Herauslösen eines Grundstücks aus einem Unternehmen. Personen, insbesondere solche, die im grenznahen Ausland wohnen, interessieren sich zudem vermehrt für einen Umzug in die Schweiz.
Und bei den Unternehmen?
Benjamin Trunz: Seit der STAF (Steuerreform und AHV-Finanzierung), die 2020 in Kraft gesetzt wurde, gab es im Schweizer KMU-Umfeld keine grösseren steuerlichen Gesetzesänderungen, welche ein unmittelbares Handeln erforderten. Was wir aber in letzter Zeit verschiedentlich begleitet haben, sind Strukturanpassungen im Nachgang der STAF, da gewisse Gesellschaften – etwa solche, die vor 2020 noch von einem nun abgeschafften kantonalen Steuerprivileg profitierten – ihre Daseinsberichtigung verloren haben und folglich liquidiert bzw. in eine andere Gesellschaft hineinfusioniert werden.
Martin Laube: Ebenfalls haben sich die Gewinn- und Kapitalsteuersätze 2020 in gewissen Kantonen relativ stark verändert. Insbesondere bei mobileren Gesellschaften wie Beteiligungs-, Finanzierungs- oder Immaterialgüterverwertungsgesellschaften stellt sich die Frage, ob der aktuelle Sitz nach wie vor optimal ist oder ob ein Kantonswechsel bedeutende Steuerersparnisse bringen kann. Auf internationaler Ebene ist die OECD-Mindeststeuer, welche in der Schweiz 2024 eingeführt werden soll, ein grosses Thema. Aktuell betrifft das aber nur Konzerne mit einem jährlichen Umsatz von über 750 Millionen Euro.
Susanne Stark: Auch die Thematik der Nachfolgeregelung ist und bleibt ein Dauerbrenner. Ein Patron sollte für die Nachfolge im Allgemeinen mehrere Jahre Vorlaufzeit einplanen und mit den Kindern offen darüber sprechen. Sollte die Nachfolge familienintern nicht gelöst werden, müssen Alternativen mit externer Geschäftsführung oder allenfalls einem Verkauf geprüft werden. Essentiell ist in jedem Fall, dass alle Parteien noch zu Lebzeiten des Patrons mit der Aufteilung und/oder der Ausgleichung der Vermögenswerte einverstanden sind und dies in einem Erbvertrag festgehalten wird.
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Welche Herausforderungen sehen Sie hier künftig für KMU?
Susanne Stark: Viele KMU sind heutzutage nicht mehr nur national, sondern international tätig. Wir stellen fest, dass die Steuerbehörden im Ausland immer kreativer werden, was die Begründung einer Steuerpflicht anbelangt. So kann z. B. ein Arbeitnehmer im Homeoffice eine Gewinnsteuer- oder Lohnsteuerbetriebsstätte begründen und eine Lieferung oder Leistung im Ausland die Registrierung für die lokale Mehrwertsteuer erforderlich machen. Dies jeweils rechtzeitig zu bemerken, bevor Bussen- oder gar Straftatbestände erfüllt sind, ist nicht einfach für die Unternehmen.
Und welches Potenzial lassen KMU heute Ihrer Erfahrung nach noch ungenutzt?
Benjamin Trunz: Nach meinem Gefühl profitieren die Ostschweizer KMU noch zu wenig stark von den durch die STAF neu eingeführten Steuerplanungsinstrumenten. So können durch den Zusatzabzug auf Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen innovative Tätigkeiten in der Schweiz neuerdings steuerlich privilegiert geltend gemacht werden. Oder auch bei der neu eingeführten Ermässigung bei der Kapitalsteuer auf Beteiligungen, Konzerndarlehen und Patenten bestehen meines Erachtens insbesondere bei grösseren Unternehmensgruppen Steueroptimierungspotenziale, die noch nicht vollstädig ausgeschöpft sind.
Warum ist das so?
Benjamin Trunz: Das ist eine gute Frage. Aus meiner Sicht gibt es zwei Gründe dafür. Zum einen wollen die Kunden als «good corporate citizens» nicht allzu aggressiv auftreten bei der Steuerplanung und haben das Gefühl, diese neuen Steuerplanungsinstrumente hätten etwas Anrüchiges. Dem kann ich aber entschieden widersprechen, da die neuen Steuerplanungsinstrumente vom Schweizer Stimmvolk angenommen und in der Folge gesetzlich verankert wurden. Weiter – das war ein Kernanliegen bei der STAF – sind die neuen Steuer- planungsinstrumente international anerkannt und dadurch besteht meines Erachtens ein sehr geringes Risiko, dass wir damit global in die Kritik geraten. Und zum anderen müssen wir als Berater noch vermehrte Aufklärungsarbeit leisten, damit alle aktuellen oder potenziellen Kunden, die womöglich von diesen neuen Instrumenten profitieren können, auch darüber Bescheid wissen.
Steuerberater gibt es viele. Was macht die Provida Consulting AG anders als ihre Mitbewerber?
Benjamin Trunz: Wir sehen uns zwischen den ganz grossen, internationalen Steuerberatungsfirmen (welche für Schweizer KMU oftmals zu teuer sind) und dem klassischen Ein-Mann-Betrieb (bei welchem die Qualität der Beratungsleistung nicht immer hochwertig ist). Wir weisen alle drei über mehr als zehn Jahre Berufserfahrung im Steuerbereich auf. Jeder von uns hat sein Spezialgebiet und wir erachten den Meinungsaustausch bei Steuerfällen, die nicht glasklar sind, als äusserst wertvoll.
Martin Laube: Insofern sind mittelgrosse und grosse KMU bei uns sehr gut aufgehoben. Aber auch die kleineren KMU sind bei uns willkommen. Diese werden oftmals durch unsere Kollegen und Kolleginnen der Treuhandabteilung tatkräftig und kosteneffizient unterstützt, wobei wir Steuerexperten bei steuerlichen Spezialthemen ad hoc hinzugezogen werden. Aber schliesslich ist und bleibt die Steuerberatung ein «people business». Und da sind wir zuversichtlich, dass wir mit unserer offenen, engagierten und seriösen Art unsere bestehenden Kunden vollumfänglich zufriedenstellen und bei unseren potenziellen Neukunden einen guten Eindruck hinterlassen.
Zum Schluss: Ist die Steuerberatung eigentlich auch Trends unterworfen?
Susanne Stark: Die Steuerberatung ist eher als stabiles Geschäftsfeld anzusehen, das weniger stark Trends ausgesetzt ist wie beispielsweise die Modebranche. Dennoch sollte der moderne Steuerberater die Trends nicht verschlafen. Wir stellen aktuell zwei wichtige fest: Zum einen hat die Digitalisierung auch in der Steuerwelt Eingang gefunden. Dies ist vor allem den Bemühungen vonseiten der Steuerbehörden zu verdanken. So können beispielsweise die privaten Steuererklärungen in einigen Kantonen bereits vollständig elektronisch eingereicht werden – inklusive Belegen. Dies hat selbstverständlich auch einen Einfluss auf den Informationsaus- tausch zwischen uns und unseren Kunden.
Martin Laube: Zum anderen nimmt der Grad der Professionalisierung/Spezialisierung auch in unserer Branche stetig zu. Früher war der Wirtschaftsprüfer oftmals auch der Steuerberater. Mit all den Gesetzesänderungen, die immer öfters und immer schneller auf uns zukommen, ist diese Beratungsweise in vielen Fällen nicht mehr seriös. Nur schon als Steuerberater, der sich nicht um die Bücherrevisionen kümmern muss, ist es anspruchsvoll genug, den Überblick über all die Gesetzesänderungen, Praxisänderungen und Gerichtsentscheide zu behalten.
Text: Stephan Ziegler
Bild: Reto Martin