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Know-how für die Gemeinden nutzen

Know-how für die Gemeinden nutzen
Michael Götte
Lesezeit: 4 Minuten

Die St.Galler Gemeinden sind ein Träger der Energieagentur. Der Tübacher Gemeindepräsident Michael Götte erklärt, welchen Nutzen die Kommunen von diesem Modell haben.

Michael Götte, die Energieagentur wurde ursprünglich aus einem kantonalen Amt herausgelöst. Wieso sind auch die Gemeinden, die Sie im Aufsichtsgremium vertreten, ein Träger?
Weil auch sie sich mit dem Thema Energie auseinandersetzen müssen, ihnen aber das Know-how fehlt. Es gab vor 15 Jahren, als die Idee aufkam, die Energieagentur zu verselbstständigen, schon einzelne Regionen, die etwas machten, das Energietal Toggenburg etwa. In anderen Regionen diskutierten Kommunen, ob sie etwas Ähnliches aufbauen sollen. Es zeigte sich aber, dass es effizienter wäre, sich der Energieagentur anzuschliessen und das dortige Wissen für verschiedene Gremien der Gemeinden zu nutzen.

Der Kanton hat der Energieagentur bei der Verselbstständigung einen Leistungsauftrag und einen Fördertopf mitgegeben. Was machen Gemeinden?
Der Kanton führt seinen Fördertopf nicht einfach so, er hat eine gesetzliche Grundlage und Vorgaben vom Bund. Die Energieagentur wickelt das für den Kanton ab. Bei den Gemeinden läuft es teilweise gleich, wenn ich auf das Beispiel meiner Gemeinde Tübach verweisen darf: Seit es die Energieagentur gibt, hat auch Tübach einen Fördertopf, den wir jedes Jahr mit 50’000 Franken speisen. Die Abwicklung läuft ebenfalls über die Energieagentur. Die prüft, ob ein Gesuch unserem Förderreglement entspricht. Die Gesuche werden von Profis begutachten; die Gemeinde kann sich aus dem Schussfeld nehmen. Wesentlich ist der Blick der Profis.

Was fördert Tübach – Massnahmen, die der Kanton auch unterstützt?
Die Fördermöglichkeiten haben wir immer wieder angepasst. Als der Bund die Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen strich, haben wir diese in abgeschwächter Form über unseren Topf noch weitergeführt. Wir haben auch Photovoltaik-Anlagen oder Wärmepumpen-Heizungen gefördert. Manchmal unterstützen wir auch spezielle Projekte, die nicht Standard sind, aber im Sinne der Energieeffizienz oder sonst wie sinnvoll sind. Es gibt einen Artikel in unserem Förderreglement, der uns etwas Spielraum offenlässt.

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«Das Netz muss jemand bezahlen – das ist am Schluss der Endverbraucher.»

Dieser Topf wird jedes Jahr an der Gemeindeversammlung bewilligt; die Bürger unterstützen diese Fördermassnahmen also.
Genau, das sind jedes Jahr 50’000 Franken Steuergelder. Es gab einzelne Jahre, als wir kein Geld sprachen, weil es genug im Topf hatte. Zu Beginn wurde die Förderung gut genutzt, dann gab es eine Phase, als wir kaum Geld benötigten. In den vergangenen Jahren wurden die Einlagen ungefähr auch wieder ausgegeben.

Die SVP Schweiz bekämpft das Energiegesetz, über das wir am 9. Juni abstimmen, weil es zu höheren Strompreisen und einer Entmündigung des Volks führe. Als SVP-Nationalrat stehen Sie auf der Seite ihres Bundesrats Albert Rösti, der für das Gesetz weibelt.
Nicht ich allein, die SVP St.Gallen hat im Verhältnis zwei zu eins die Ja-Parole zum Energiegesetz beschlossen. Das Gesetz ist definitiv nicht das Gelbe vom Ei, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Für das Gesetz spricht insbesondere, dass im Bereich Wasserkraft rasch Ausbauten ermöglicht werden.

Warum ist es nicht das Gelbe vom Ei?
Es gibt Punkte, die von der SVP Schweiz zu Recht kritisiert werden. Etwa der Naturschutz oder die Kostenfrage. Wenn ich kurz einen anderen Hut anziehen darf …

«Wir können rasch einen Beitrag an die Versorgungssicherheit leisten.»

… gerne.
Ich bin auch Präsident des Elektrizitätswerkeverbands St.Gallen-Appenzell. Die Verteilnetzbetreiber sind politisch zu einem grossen Teil für das Energiegesetz, doch wir wissen auch um die Kosten, die auf uns zukommen. Wir müssen im grossen Stil Netzverstärkungen machen, um Photovoltaik-Strom oder Windenergie zu transportieren. Das Netz muss jemand bezahlen – das ist am Schluss der Endverbraucher.

Wir müssten das Netz aber auch verstärken, wenn der Mehrbedarf aus Atomkraftwerken käme.
Wir müssten das Netz ohnehin verstärken, ja, aber nicht so extrem, wie es nun teilweise nötig wird – und hauptsächlich an bestehenden Orten. Vor drei Wochen ging in Tübach eine der grössten Photovoltaik-Anlagen im Kanton ans Netz. Das ist toll, aber wir mussten dort für mehrere hunderttausend Franken die Trafostation ausbauen, die zum Glück mit hoher Leistung in der Nähe schon vorhanden war. Solche Beispiele gibt es landauf, landab hunderte.

Aber trotzdem sehen Sie überwiegende Vorteile im Energiegesetz. Weil man schnell etwas machen kann?
Wir können rasch einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Es gibt verschiedene Unternehmen, gerade Industriebetriebe, die auch darum in der Schweiz sind, weil es hier eine sichere und zuverlässige Energieversorgung gibt. Und ich stimme auch aus Gründen der Technologieoffenheit zu. Ich habe nichts gegen Wind- oder Solarenergie.

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Das Energiegesetz will explizit keine neuen Kernkraftwerke.
Ich glaube nicht, dass wir langfristig unseren Energiebedarf decken können, ohne auch wieder über das Thema Atomkraft zu reden. 

So schnell werden wir keine neuen Atomkraftwerke bekommen. Aufgrund der langen Bewilligungsverfahren und aufgrund der Kosten, die private Investoren abschrecken dürften.
Allenfalls müsste die öffentliche Hand investieren. Jedenfalls werden künftige Atomkraftwerke mit einer ganz anderen Technologie arbeiten als die Kraftwerke, die wir seit einer Generation haben. In diesem Bereich hat sich viel bewegt. In der Schweiz haben wir in den vergangenen Jahren aber in der Folge des postulierten Atomausstiegs die Forschung dazu vernachlässigt. Da müssen wir wieder aufholen.

Text: Philipp Landmark

Bild: zVg

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