Stadtrat befasst sich mit dem ÖV der Zukunft
Text: tagblatt.ch/fam
Die FDP verlangte im Sommer einen Bericht vom Stadtrat darüber, wohin die VBSG steuern. Nun kommt der Stadtrat dieser Forderung nach – teilweise. Dies schreibt das «St.Galler Tagblatt».
Das entsprechende Postulat wird ausschliesslich in geändertem Wortlaut entgegengenommen, aber der Stadtrat gibt einen Bericht zum ÖV der Zukunft in Auftrag. Das Geschäft wird voraussichtlich am 16. Januar behandelt.
Postulat mit klangvollem Namen
Das Postulat läuft unter dem Namen «Wohin der Drähte – VBSG-Strategie» und fordert eine Auslegeordnung. Im Vorstoss heisst es: «Neben der Flottenstrategie interessiert sich die FDP auch besonders für die Hub-Strategie, die regionale Vernetzung, Lösungen für den täglichen Busstau sowie die langfristige Funktionsfähigkeit der VBSG als kommunales Unternehmen.»
Das Postulat schliesst wie folgt: «Konkret interessiert uns, welcher Vision die VBSG in diesen Bereichen folgt und welche Unternehmens- und Verkehrsstrategien sie daraus konkret ableitet.»
Die Unternehmensstrategie ist ein brisantes Thema. Denn 2013 scheiterte die Ausgliederung der VBSG aus der Stadtverwaltung und die Umwandlung zu einer AG an der Urne.
Mehrere Transportunternehmungen
Der Stadtrat antwortet auf das Postulat wie folgt. Die Fragestellungen würden weit über die Strategie der VBSG hinausgehen. Und: «Die Stadt besitzt nicht nur eine eigene Transportunternehmung, sie ist auch an drei weiteren beteiligt.»
Die Strategie sei in verschiedenen Teilstrategien festgehalten. Das reiche vom Reglement für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung über das städtische Mobilitätskonzept bis hin zum Richtplan.
Der ÖV der Zukunft
Der Stadtrat fasst es daher so auf, dass eine integrale Sicht auf den ÖV der Zukunft ermöglicht werden soll.
Aufgrund der Grösse der Stadt sei eine Betrachtung ausschliesslich auf Stadtgebiet keine gute Strategie. Vielmehr solle auch die Agglo miteinbezogen werden. Ausserdem wird auch erörtert, was die geeignete Rechtsform der VBSG ist.
Stimmt eine Mehrheit der Erheblicherklärung des Postulats zu, hat der Stadtrat in der Folge zwei Jahre Zeit für den Postulatsbericht.