Ostschweiz ist Grundstückgewinnsteuerhölle

Ostschweiz ist Grundstückgewinnsteuerhölle
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In St.Gallen zahlen langjährige Immobilienbesitzer die höchsten Steuern. Dafür räubert der Thurgau bei den kurzfristigen Grundstückgewinnsteuern am schamlosesten.

Wieviel Steuern bezahlt ein Schweizer, wenn er nach 25 Jahren sein Eigenheim verkauft? Der Online-Vergleichsdienst Comparis hat die Grundstückgewinnsteuer der Kantonshauptorte verglichen. Die Unterschiede sind beträchtlich und schwanken je nach Gemeinde und Haltedauer zwischen 0 und 40 Prozent.

Bis zu 40 Prozent Steuern in Frauenfeld nach fünf Jahren

«Hohe Grundstückgewinnsteuern bei langjährigen Eigenheimbesitzern haben den Beigeschmack von Diskriminierung. Wer an der Börse Aktien mit Gewinn verkauft, zahlt schliesslich auch keine Gewinnsteuer», sagt Comparis-Gebührenexperte Leo Hug (Bild).

Kurzfristige Immobiliengewinne durch Privatpersonen werden in der Schweiz meist durch happige Steuern abgestraft: Bei einem Immobilienverkauf in Frauenfeld nach fünf Jahren mit einem Gewinn von 300'000 Franken greift der Kanton Thurgau mit einem Satz von 40 Prozent zu und ist damit der Spitzenreiter.

Mit 35 Prozent zählt Schwyz für einmal nicht zu den steuergünstigsten Kantonen, sondern zu den Hochsteuergebieten. Keinen Unterschied gibt es zwischen Zürich und Appenzell Innerrhoden. Ihre Gesetze für die Grundstückimmobiliensteuer sind deckungsgleich.

Gar keine Steuerstrafe verhängt demgegenüber der Kanton Zug: Unabhängig von der Besitzdauer einer Immobilie gilt in der Stadt Zug ein Satz von zehn Prozent auf den Verkaufsgewinn. Das ist derselbe Satz wie für eine Jahrzehnte lange Haltedauer.

Bei langer Haltedauer ist der Steuersatz in St.Gallen am höchsten

Auch bei einer langen Haltedauer gibt es grosse Unterschiede zwischen den Kantonen. In der Comparis-Berechnung wurde angenommen, dass die Immobilie inklusive Investitionen und Gebühren 700'000 Franken gekostet hat und ein Verkaufspreis von 1'000'000 Franken erzielt wurde. Der Nettogewinn von 300'000 Franken entspricht über 25 Jahre einer jährlichen Rendite von gut 1,4 Prozent. Die Preise für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen im mittleren Segment stiegen in dieser Zeit schweizweit jährlich um rund 2,5 Prozent.

Am stärksten greifen unter diesen Bedingungen die Kantone St.Gallen und Basellandschaft auf diese Gewinne zu. Sie erheben eine Grundstückgewinnsteuer von 26,4 bzw. 25 Prozent. Gegen ein Fünftel (19,5%) schöpft der Kanton Graubünden ab. Nicht viel grosszügiger verhalten sich die Behörden von Appenzell Ausserrhoden (18,8%), Zürich (18,2%) und Appenzell Innerrhoden (18,2%).

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In Genf fällt nach 20 Jahren gar keine Steuer mehr an

Es gibt aber auch Kantone, die gegenüber langjährigen Eigenheimbesitzern grosszügig sind: In Sarnen, Glarus und im Wallis liegt der Satz unter 5 Prozent und in Genf fällt nach 20 Jahren gar keine Grundstücksgewinnsteuer mehr an.

«Im kurzfristigen Bereich kann ich den Kampf gegen Immobilienspekulation mit hohen Gewinnsteuern nachvollziehen», sagt Comparis-Gebührenexperte Leo Hug. Wer sich aber nach mehreren Jahrzehnten vom Eigenheim trennt, steht in der Regel nicht mehr im Erwerbsleben und müsse unter Umständen mit dem Geld aus dem Hausverkauf seine Zeit als Rentner mitfinanzieren. «Hohe Grundstückgewinnsteuern bei langjährigen Eigenheimbesitzern haben den Beigeschmack von Diskriminierung. Wer an der Börse Aktien mit Gewinn verkauft, zahlt schliesslich auch keine Gewinnsteuer», so Hug.