Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) haben die Empfehlung an die Kantone herausgegeben, dass die Bezeichnung «Universität» respektive «universitär» nur von zwei Typen von Spitälern im Namen geführt werden soll:
- Typ 1: Der Begriff «Universitätsspital» oder «Universitäre Klinik» soll für die Bezeichnung von Spitälern an Standorten verwendet werden, an denen die Universität eine akkreditierte universitäre Ausbildung mit Bachelor- und Master-Studiengang im Rahmen einer humanmedizinischen Vollfakultät anbietet.
- Typ 2: Der Begriff «Universitäres Lehrspital» soll für die Bezeichnung von Spitälern an Standorten verwendet werden, an denen die Universität eine akkreditierte universitäre Masterausbildung in Humanmedizin anbietet, das Angebot jedoch begrenzt ist (keine Vollfakultät). Durch die Masterausbildung erbringen die Spitäler umfangreiche Leistungen in der Lehre. Die Bezeichnung soll als Namenszusatz verwendet werden.