25 Jahre Bilaterale
Die Volksabstimmung dazu stand am 21. Mai 2000 an. Das Volk nahm die sechs Marktöffnungs- sowie das Forschungsabkommen dieses Mal mit deutlichen 67.2% an. Ein Jahr später, am 1. Juni 2002, traten diese Abkommen in Kraft. Sie bilden bis heute das rechtliche Fundament unserer wirtschaftlichen Beziehungen zur Europäischen Union.
Wertvoller Marktzutritt
In Ergänzung zum Freihandelsabkommen von 1972 ermöglichten diese sektoriellen Abkommen unseren Unternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt. Beidseitige Rechte und Pflichten regelten den Abbau von Handelshemmnissen, die Einführung der Personenfreizügigkeit, die Möglichkeit, an öffentlichen Beschaffungen und an Forschungsprogrammen teilzunehmen, die Vorgaben für die Landwirtschaft sowie den Land- und Luftverkehr. Da die EU damals einen Parallelismus gefordert hatte, sind die sieben Abkommen bis heute mit einer «Guillotine-Klausel» verknüpft. Dies bedeutet, dass die Kündigung eines Abkommens auch die anderen innerhalb von sechs Monaten infrage stellen würde.
Revision der Verträge
25 Jahre sind eine lange Zeit. Das Internetzeitalter begann damals gerade. Was ehemals gut war, ist heute als Rechtsgrundlage für einen diskriminierungsfreien Handel zwischen der EU und der Schweiz nicht mehr ausreichend. Die Bilateralen müssen revidiert werden. Hieran führt kein Weg vorbei – ansonsten wäre für unsere Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen der wichtige Zugang zum EU-Binnenmarkt gefährdet. Seit dem 18. März 2024 verhandelt der Bundesrat wieder mit der EU. Schön wäre es, wenn eine längerfristige, innenpolitisch breit akzeptierte Vertragsgrundlage erzielt werden könnte.
Text: Sven Bradke