Missachtung des Kantonsrates
Die Botschaft an die Regierung war eigentlich klar: Die Verordnung musste den Härtefall näher präzisieren. Nicht zuletzt, weil die Regierung eine solche Regelung zusicherte, verzichteten die Verbände auf das Referendum gegen das Energiegesetz.
Anstatt eine taugliche Härtefall-Regelung vorzulegen, gab das Baudepartement anfangs Jahr einen Verordnungsentwurf in die Vernehmlassung, der die Härtefallregelung völlig einseitig und gesetzwidrig umsetzen wollte: Ausnahmebewilligungen sollten nur für Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen bestehen. Sämtliche Wirtschaftsverbände und bürgerlichen Parteien wehrten sich dagegen: Die Regierung solle den Willen des Gesetzgebers umsetzen, wie sie es versprochen hatte. Man hoffte vergeblich.
Mit der nun definitiven Verordnung setzt sich die Regierung erneut über den Willen des Kantonsrates hinweg. Sie delegiert die Frage der Härtefall-Regelung einfach an die Gemeinden. Man braucht kein Hellseher zu sein, um zu erkennen, dass dies zu einer höchst unterschiedlichen Anwendungspraxis in St.Gallen, Heerbrugg oder Wildhaus führen wird. Als nächster Schritt folgt vermutlich ein Kreisschreiben des Baudepartementes, mit dem der Wille des Gesetzgebers erneut umgangen wird.
Der Kantonsrat wird nun den Härtefall im Energiegesetz selber regeln müssen. Die Regierung missachtet den klaren Willen des Kantonsrates. Wenn es so weiter geht, wird auch das Verhältnis zwischen Kantonsrat und Regierung zunehmend zu einem Härtefall.
Text: Walter Locher