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Das willkommene Bürokratiemonster

Das willkommene Bürokratiemonster
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Höhere Arbeitslosenzahlen, aber noch keine Kündigungs- oder Konkurswelle: Zusammen mit dem Bund haben die Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, St.Gallen und Thurgau mit Krediten, Härtefallentschädigungen und Kurzarbeitsbewilligungen die Ostschweizer Wirtschaft gestützt.

Mit den Corona-Massnahmen im letzten Frühjahr kündigte der Bund umfangreiche Finanzhilfen für die Wirtschaft an. 40 Milliarden Franken stehen als Bürgschaften für Kredite bereit. Diese Liquiditätsspritzen im Umfang von maximal zehn Prozent des Jahresumsatzes waren als Überbrückungshilfen für Unternehmen gedacht. Für das Handling dieser Corona-Kredite nahm der Bund die Banken in die Pflicht.

Im Dezember 2020 wurde zudem die Verordnung des Bundes zur Corona-Härtefallhilfe in Kraft gesetzt. Die grundsätzlich kantonalen Härtefallprogramme im Umfang von 9 Milliarden Franken finanziert damit weitgehend der Bund mit 7,2 Milliarden. Eine weitere Milliarde hält der Bundesrat als Reserve in der Rückhand, um allfällige Hilfen für besonders betroffene Kantone sprechen zu können. Von den total also 10 Milliarden Härtefallgeldern wurden bis Ende März bereits etwa fünf Milliarden ausbezahlt.

Ungleichheiten unter den Kantonen

Zuständig für die rasche und korrekte Abwicklung von Härtefallgesuchen sind die Kantone. Die Begeisterung darüber hält sich bei Daniel Wessner, Leiter des Thurgauer Amts für Wirtschaft und Arbeit, in engen Grenzen: «Mit dem Härtefallprogramm wurde ein Bürokratiemonster geschaffen, wie es die Schweiz noch kaum einmal gesehen hat. Sämtliche Kantone mussten innert kürzester Zeit Strukturen und Prozesse schaffen, um das Härtefallprogramm umzusetzen – Kantone wurden zu Banken.»

Daniel Wessner kritisiert, dass der Bund detaillierte Einzelfallprüfungen verlange und in der Härtefallverordnung genaue Beurteilungskriterien vorgebe. «Jeder einzelne Fall muss genau dokumentiert und an den Bund rapportiert werden.» Die unterschiedliche kantonale Handhabung führe dabei zu Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichheiten. Der Bund habe es verpasst, für die vom Lockdown betroffenen Branchen einfache und unkomplizierte Bundeslösungen zu schaffen. «Es ist nicht konsequent, wenn der Bund ständig einschneidende Pandemie-Massnahmen beschliesst, die Bewältigung der wirtschaftlichen Kollateralschäden aber einfach den Kantonen abschiebt.»

Das System der Härtefallentschädigungen wird von den Unternehmen gerne genutzt. Auf diesem Weg können Unternehmen, die behördlich geschlossen wurden oder einen Umsatzrückgang von 40 Prozent oder mehr erlitten, ungedeckte Fixkosten geltend machen. Dazu zählen neben Mieten unter anderem auch Energiekosten, Leasings, Fahrzeug- und Betriebsversicherungen, Zinsen, Gebühren, Abgaben, Verbandsbeiträge oder Buchführungskosten.

Ende März 2021 wurden die Vorgaben des Bundesrates ein weiteres Mal ergänzt und präzisiert. Die Kantone müssen ihre eigene Gesetzgebung deshalb wieder im Eiltempo anpassen und dafür vom Dringlichkeitsrecht Gebrauch machen. Unter anderem wurde nun festgehalten, dass Firmen, die Härtefallhilfen beanspruchen, nun für vier Jahre keine Dividenden auszahlen dürfen, ausser die Hilfsgelder werden zurückerstattet. Ebenso müssen zumindest grössere Unternehmen ab 5 Millionen Franken Umsatz Hilfsgelder an den Staat zurückzahlen, wenn sie einen Gewinn erzielen.

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Daniel Wessner, Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit Thurgau.
Daniel Wessner, Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit Thurgau.

Unzählige Härtefälle in der Ostschweiz

Mitte April notierte der Kanton St.Gallen 1 513 Härtefallgesuche. 1 254 dieser Gesuche sind entschieden (entspricht 83 %), 282 davon wurden abgelehnt. Auf die bewilligten Gesuche entfielen Auszahlungen von mehr als 82 Millionen Franken. Das ist schon deutlich mehr, als für das im Januar 2021 gestartete Programm mit 22,6 Millionen ursprünglich vorgesehen war – damals war die Höhe der Bundesbeteiligung noch unklar.

Im Thurgau sind bis zum 13. April online 811 Anträge eingereicht worden, wovon 722 als Härtefälle behandelt wurden. 89 Gesuche wurden abgelehnt, weil die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt waren. In 331 Fällen wurden Härtefallentschädigungen von insgesamt 22.5 Millionen gesprochen.

In Appenzell Ausserrhoden wurde bereits im Frühjahr 2020 zusammen mit Stiftungen ein Corona-Nothilfefonds initiiert, aus dem Beiträge für Härtefälle von maximal 10 000 Franken an Kleinstunternehmen und Einzelpersonen gesprochen werden können. 48 Gesuchsteller erhielten daraus bis heute total etwas mehr als 330 000 Franken. Ende Januar 2021 konnte dann das Härtefallprogramm von Bund und Kanton aufgesetzt werden. Bis Mitte April gingen 145 Gesuche ein. 70 Prozent der Gesuchsteller wurden bis Mitte April mit insgesamt 2,62 Millionen Franken mit einem A-fonds-perdu-Beitrag unterstützt. Rund 16 Prozent der Gesuche mussten aufgrund nicht erfüllter Kriterien abgelehnt werden.

In Innerrhoden schliesslich sind bis Mitte April 63 Anträge auf Härtefallentschädigungen gestellt worden. 59 davon konnten bereits behandelt werden, 53 erhielten einen positiven Entscheid. Innerrhoden unterstützt die Betriebe ausschliesslich mit A-fond-perdu-Beiträgen, wie Markus Walt, Leiter des Amts für Wirtschaft, erklärt, «weil den Unternehmen aktuell mit noch mehr Schulden kaum geholfen ist und weil der Kanton bewusst den Aufwand für das Handling der Darlehen vermeiden wollte.» Pragmatisch reagiert das Innerrhoder Bau- und Umweltdepartement auf die ersten Lockerungsschritte des Bundes: Heizungen für Aussenbereiche von Restaurants werden ab sofort bis Mai bewilligt.

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Markus Walt, Leiter Amt für Wirtschaft Appenzell Innerrhoden.
Markus Walt, Leiter Amt für Wirtschaft Appenzell Innerrhoden.

Eigene Start-up-Kredite

«Trotz des umfangreichen Massnahmenpakets kann es sein, dass gewisse Unternehmen von diesen Unterstützungsleistungen nicht oder nur in beschränktem Umfang profitieren können», gibt die Leiterin des St.Galler Amts für Wirtschaft und Arbeit, Karin Jung, zu bedenken. Beispielhaft dafür stehen die vielen Start-ups in St.Gallen. Diese Jungunternehmen können meistens keine 40 Prozent Umsatzverlust nachweisen, sie haben aber gerade in der Wachstumsphase ungedeckte Fixkosten. Für sie hatte St.Gallen (wie auch andere Kantone) im Frühling 2020 eine befristete eigene Kategorie von Darlehen geschaffen.

Insgesamt hat der Kanton St.Gallen bis Ende März etwas über 200 Millionen Franken für Corona-Massnahmen ausgegeben. Darunter sind auch 42,3 Millionen für Ertragsausfälle der Spitäler (nur erste Welle) und von Kulturveranstaltern (bisher 13,3 Millionen). Auch an den regionalen öffentlichen Verkehr wurden 8,8 Millionen ausgerichtet.

Karin Jung, Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit St.Gallen.
Karin Jung, Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit St.Gallen.

Kurzarbeit nützt allen

Um das Instrument der Kurzarbeit wird die Schweiz immer wieder beneidet. Die Idee, dass ein Unternehmen in einer schwierigen Phase sein Personal mit staatlichen Zuschüssen halten kann, nützt eigentlich allen: Das Unternehmen behält das Knowhow und kann mit bewährtem Personal wieder durchstarten, wenn sich die Wolken verzogen haben, die Mitarbeiter behalten ihren Arbeitsplatz, und die öffentliche Hand muss weniger Arbeitslosenentschädigungen berappen. Schwierig wird es freilich, wenn die Wirtschaft von einer flächendeckenden Krise wie jetzt erfasst wird. Dafür reichen die Rücklagen der kantonalen Arbeitslosenkassen bei weitem nicht aus, weshalb der Bund entschieden hat, die Kosten für die Kurzarbeitsentschädigungen während der Pandemie zu übernehmen. Die Abwicklung der Kurzarbeitsanträge in den Kantonen wurde gleichzeitig stark vereinfacht.

Im Kanton St.Gallen wurden seit Beginn der Corona-Krise über 10 000 Betrieben einmal oder auch mehrmals Kurzarbeit bewilligt. Am stärksten wurde dieses Instrument im April 2020 nachgefragt, als 69 000 Beschäftigte im Status Kurzarbeit waren. Ab Sommer 2020 pendelten diese Werte zwischen 12 000 und 20 000 Personen pro Monat. Auch das ist immer noch ein ausserordentlich hoher Wert, wie ein Vergleich mit 2019 zeigt: Da lagen die monatlichen Zahlen bei 50 bis 500 Mitarbeitenden in Kurzarbeit. Das wirkt sich auch in den Entschädigungen aus: Von März bis Dezember 2020 wurden in St.Gallen 390 Millionen Franken für 14,5 Millionen Ausfallstunden ausbezahlt, im Vergleichszeitraum 2019 waren es 2,6 Millionen Franken.

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Hilfe zurückbezahlt

Manchmal läuft es einem Unternehmen auch in Krisenzeiten besser als ursprünglich befürchtet, wie das bemerkenswerte Beispiel des Software-Hersteller Abacus Research zeigt. Im Sommer 2020 wurden praktisch alle Mitarbeitenden für vier Monate auf Kurzarbeit gesetzt. Nun liegt der Jahresabschluss vor: Das Technologie-Unternehmen aus Wittenbach konnte mit einem zweistelligen Umsatzwachstum glänzen. Abacus Research entschloss sich deshalb, freiwillig 1,3 Millionen Franken Kurzarbeitsentschädigungen an den Kanton zurückzuzahlen. Dasselbe haben in kleinerem Umfang zwei weitere St. Galler Unternehmen gemacht.

Im Kanton Thurgau haben Unternehmen seit letztem März 2020 über 10 000 Voranmeldungen für Kurzarbeit eingereicht – in manchen Fällen war dies wohl vorsorglich, denn tatsächlich haben 2020 im Kanton 3931 Betriebe Kurzarbeitsentschädigungen in Höhe von 161 Millionen Franken bezogen. Bis Ende Februar 2021 kamen weitere 20,5 Millionen für 854 Betriebe dazu. Im Jahr 2019 wurden noch 1,9 Millionen an 27 Unternehmen ausbezahlt.

Einen Höhepunkt erlebte die Kurzarbeit auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden mit der ersten Corona-Welle. Gezählt wurden 1091 Anmeldungen, die auch bewilligt wurden. Nachdem diese ersten Bewilligungen im September 2020 ausliefen, sank die Zahl massiv; Ende März 2021 gab es in Ausserrhoden noch 322 Betriebe mit Kurzarbeit. Bis Ende März wurden in Appenzell Ausserrhoden über 1,65 Millionen Stunden Corona-bedingte Kurzarbeit entschädigt.

Der mit Abstand grösste Teil der Mitarbeitenden in Kurzarbeit kommt aus dem verarbeitenden Gewerbe, erläutert Daniel Lehmann, der Leiter des Ausserrhoder Amts für Wirtschaft und Arbeit. Die aktuellen Wirtschaftsaussichten in diesen Branchen seien verhalten positiv, so dass nach heutiger Einschätzung dank der Kurzarbeit keine Kündigungswelle zu befürchten sei. Aber auch die Gastronomiebranche wird stark über die Kurzarbeit und die Erwerbsersatzordnung bei den Personalkosten unterstützt. «Sobald gewisse Einschränkungen aufgehoben werden und etwa die Gastronomie wieder öffnen kann, wird hier die Anzahl an Kurzarbeitsstunden rasch zurückgehen», sagt Lehmann. In Appenzell Innerrhoden haben im letzten Jahr rund 400 Unternehmen 575 Gesuche für Kurzarbeit eingereicht, 569 davon wurden bewilligt. Die Auszahlungen beliefen sich auf 11,6 Millionen Franken. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 gab es gerade einmal einen Betrieb mit Kurzarbeit.

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Daniel Lehmann, Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit Appenzell Ausserhoden.
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Steigende Arbeitslosigkeit

«Die Kurzarbeit trägt einen wesentlichen Teil zur Liquidität der Unternehmen bei und sichert so Lohnzahlungen an die erwerbstätige Bevölkerung», erklärt Marco Seydel, der Leiter des Arbeitsamts von Appenzell Innerrhoden. «Entlassungen wird entgegengewirkt.» Traditionell liegt die Arbeitslosenquote in Innerrhoden deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt, aktuell liegt sie mit einem Prozent sogar noch unter dem Wert des Vorjahres. In den drei anderen Ostschweizer Kantonen hat die Kurzarbeitsregelung wohl viele, aber nicht alle Entlassungen verhindert. Die Arbeitslosenquote ist überall deutlich höher als vor der Pandemie.

Appenzell Ausserrhoden registrierte im Februar 2020 noch eine Quote von 1,8 Prozent, innert Jahresfrist ist die Zahl der Stellensuchenden nun um 30 Prozent angestiegen, die 1109 Personen entsprechen einer Quote von 2,2 Prozent. Im Thurgau hat sich die Arbeitslosenquote von 2,2 auf 2,9 Prozent erhöht, die Ziffer steht für 4547 Personen. Im Kanton St.Gallen wurden Ende Februar 8100 Arbeitslose registriert, die Quote lag bei 2,9 Prozent. Das entspricht etwa dem Mittelwert im abgelaufenen Jahr, 2019 hingegen lag die Arbeitslosenquote noch bei 1,8 Prozent.

Angesichts des Ausmasses der Krise sind das noch überschaubare, vielleicht aber auch trügerische Zahlen. «Bislang haben wir kaum Massenentlassungen erlebt. Gerade bei grösseren Unternehmen müssen wir allerdings damit rechnen, dass es noch zu Stellenverlusten infolge Umstrukturierungen, Verlagerungen oder beschleunigter Digitalisierung kommen kann», sagt Daniel Wessner. Wenn der Bundesrat die wirtschaftlichen Einschränkungen beibehalte, werde die Arbeitslosenquote weiter ansteigen: «Mit jedem zusätzlichen Lockdown-Tag gehen Stellen verloren.»

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Robuste Wirtschaft

Der Lockdown hat insbesondere jene Betriebe hart getroffen, die ihre Tätigkeit fast oder ganz einstellen mussten. «Gastronomie, Hotellerie und Fitnesscenter sind stark betroffen», berichtet Karin Jung, «aus diesen Branchen gingen deshalb auch der grösste Teil der Gesuche um Härtefallunterstützung ein.» Insgesamt zeigt sich die Ostschweizer Wirtschaft in der Krise aber erstaunlich robust. «Mir hat imponiert, wie rasch einige Betriebe ihre Produktion, ihre Produktepalette und ihre Dienstleistungen umgestellt und mit neuen Ideen auf die Situation reagiert haben», sagt Jung.

In Appenzell Innerrhoden seien grosse Teile der Wirtschaft gut durch die Krise gekommen, erklärt Markus Walt. «Namentlich zu erwähnen ist hier die Export- und die Bauindustrie – bei den Innerrhoder Nahrungsmittelproduzenten sieht es nicht ganz so gut aus.» Dafür glänzt Innerrhoden im Tourismus als einziger Kanton, der 2020 ein Wachstum bei den Logiernächten verzeichnen konnte. «Der Sommer und der Herbst waren gut.»

Hoffen auf Öffnung

Damit sich die Wirtschaft insgesamt wieder erholt, brauche es Öffnungsschritte, «die aber massvoll und kontrollierbar umsetzbar sind, so dass es zu keiner nächsten Welle kommt», sagt Daniel Lehmann. Sorgen bereiten ihm Engpässe bei internationalen Lieferketten für das verarbeitende Gewerbe und die Industrie. «Die Abhängigkeiten von anderen Märkten und die dortigen Covid-Einschränkungen lassen keine klare Planungssicherheit zu. Und bereits heute kommt es zu Lieferengpässen.» Für Daniel Wessner ist klar: Die seit nun mehr als einem Jahr geltenden massiven Einschränkungen in die Wirtschaftsfreiheit, insbesondere Massnahmen mit einem schlechten Nutzen-Kosten-Verhältnis und ohne wissenschaftliche Evidenz, müssten nun zurückgefahren oder beendet werden. «Es braucht jetzt Lockerungen statt einer inflationären Vermehrung der Härtefallgelder und weiterer staatlicher Leistungen.»

Noch ist Unterstützung aber gefragt: Eine allfällige Kündigungs- oder Konkurswelle drohe gemäss Markus Walt, wenn die Massnahmen enden sollten, bevor die Krise in irgendeiner Form, etwa durch Impfen, überwunden sei. «Ich gehe allerdings davon aus, dass die Politik die Unterstützungsmassnahmen in der bisherigen Art und Weise verlängern wird.»

Eine Schädigung der Wirtschaft könnte in einigen Bereichen auch erst später sichtbar werden. Firmenkonkurse etwa wurden 2020 landesweit erstaunlich wenige gezählt. Auch im Kanton St.Gallen lag die Zahl der Firmenkonkurse trotz Corona deutlich unter dem Wert von 2019 (332 gegenüber 403), und 2021 ist bis jetzt ist keine Zunahme der Konkurse zu verzeichnen. «Wir gehen jedoch davon aus, dass trotz den Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kanton für verschiedene Unternehmungen die Probleme nicht gelöst und deshalb nur aufgeschoben sind», gibt Karin Jung zu bedenken. Deshalb rechne sie mit einer Verzögerung der Konkurse. «Konkrete Anzeichen, wie die Zunahme von Betreibungen und Konkursandrohungen, liegen aktuell noch nicht vor.»

Text: Philipp Landmark

Bild: Marlies Thurnheer, 123RF

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