Ostschweiz

Wie gehts auf dem Flawa-Areal Ost weiter?

Wie gehts auf dem Flawa-Areal Ost weiter?
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Im November 2018 nahm das Flawiler Stimmvolk die Teilzonenplanänderung des Flawa-Areals Ost an. Seither fanden zahlreiche Behördengespräche statt. Ein Studienauftrag an mehrere Architekturbüros soll nun aufzeigen, was für eine Überbauung vor Ort entstehen soll.

Nach der Abstimmung vom 25. November 2018, an der fast 70 Prozent der Stimmberechtigten den Teilzonenplan Flawa-Areal Ost annahmen, führte die Flawa AG als Grundstückeigentümerin zahlreiche Gespräche mit kantonalen und lokalen Behörden. Sie ging hierfür mit der Immobiliendienstleisterin HRS Real Estate AG eine Partnerschaft ein. Die beiden Unternehmen wollen das Gebiet nun gemeinsam weiterentwickeln und überbauen.

Qualitätssicherndes Verfahren

Aus den Gesprächen mit den Behörden ergab sich, dass für eine ortsplanerisch vorzügliche Überbauung ein qualitätssicherndes Verfahren über einen Studienauftrag mit mehreren Architekturbüros angezeigt sei.

Hierfür wurden fünf namhafte Ostschweizer Architekturbüros eingeladen, in den nächsten Monaten unterschiedliche Entwürfe für eine geeignete Areal-Überbauung mit Miet- und Eigentumswohnungen sowie mit entsprechenden Gewerbeflächen auszuarbeiten.

Richtprojekt als Grundlage für einen Sondernutzungsplan

Eine aus acht Sach- und Fachmitgliedern bestehende Jury, die von weiteren Expertinnen und Experten begleitet wird, soll die einzelnen Entwürfe begutachten und beurteilen.

Das daraus hervorgehende Richtprojekt wäre alsdann die Grundlage für einen arealspezifischen Sondernutzungsplan. Ein solcher würde zu gegebener Zeit auch einem öffentlichen Mitwirkungsverfahren unterstehen.

Orientierung im Sommer

Die Flawa und die HRS freuen sich, mit der Erteilung der Aufträge an fünf bekannte Architekturbüros die nächsten Schritte für die vorgesehene Überbauung des rund 7'000 m2 grossen Areals in Angriff nehmen zu können.

Die Öffentlichkeit wird zu gegebener Zeit über die Ergebnisse der Studien orientiert, die im kommenden Sommer vorliegen dürften.

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