St.Galler Spitalverbunde sollen fusionieren
Text: pd
Das Umfeld ist für die Spitäler in der Schweiz in den vergangenen Jahren anspruchsvoller geworden. Mit den Beschlüssen zur Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde haben der Kantonsrat und die Bevölkerung wichtige Weichenstellungen vorgenommen. Es braucht aber weitere Massnahmen, damit die St.Galler Spitalverbunde für die Zukunft gewappnet sind.
Die vier Spitalverbunde sollen zu einem Spitalverbund und die vier Spitalanlagengesellschaften zu einer Spitalanlagengesellschaft fusionieren. An der bewährten Rechtsform der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt will die Regierung festhalten. Der Erfolg eines Spitals hängt weniger von der Rechtsform, sondern vielmehr von den unternehmerischen Freiheiten und dem Handlungsspielraum ab.
Der heute eingeschränkte Handlungsspielraum der Spitalverbunde kann auch mit der bestehenden Rechtsform vergrössert werden. Zudem würde eine Anpassung der Rechtsform mehr Zeit in Anspruch nehmen, die Spitalverbunde sind aber auf schnelle Anpassungen angewiesen.
Neue Zuständigkeiten bei der Festlegung von Spital- und GNZ-Standorten
Stationäre Spitalstandorte und Standorte von Gesundheits- und Notfallzentren sollen in Zukunft vom Verwaltungsrat des Spitalverbundes festgelegt werden. Der Kantonsrat wäre hingegen weiterhin zuständig, wenn einer der bestehenden Spitalstandorte des Spitalverbundes (St.Gallen, Grabs, Uznach oder Wil) aufgehoben werden sollte. Zudem kann die Regierung den Spitalverbund bei Versorgungsengpässen verpflichten, an bestimmten Orten ein Gesundheits- und Notfallzentrum zu betreiben.
In der Folge soll der Kantonsratsbeschluss über die Festlegung von Spitalstandorten aufgehoben werden. Der Spitalverbund könnte inskünftig selber über die Übernahme eines inner- oder ausserkantonalen Leistungserbringers entscheiden. Die Regierung müsste vorgängig angehört werden. Mit diesen Anpassungen würde der Spitalverbund weitgehend über die gleichen Möglichkeiten verfügen wie die Spital Thurgau AG oder das Kantonsspital Graubünden.
Gleich lange Spiesse bei ambulanten Leistungen
Der Spitalverbund soll bei der ambulanten Leistungserbringung ausserhalb des Spitalareals über die gleichen Voraussetzungen verfügen wie die Mitbewerber. Hier unterliegen die Spitalverbunde heute grossen Einschränkungen. Ambulante Angebote ausserhalb des Spitalareals sind gemäss Gesetz über die Spitalverbunde nur möglich, wenn eine bedarfsgerechte Versorgung nicht hinreichend durch private Leistungserbringer sichergestellt ist.
Im Gegensatz dazu konnten ausserkantonale Leistungserbringer wie zum Beispiel die Spital Thurgau AG, die Berit-Klinik und das Kantonsspital Graubünden einschliesslich der Klinik Gut in den letzten Jahren mehrere ambulante Angebote im Kanton St.Gallen eröffnen oder übernehmen. Es ist deshalb wichtig und dringend, dass der Spitalverbund inskünftig über gleich lange Spiesse wie seine Mitbewerber verfügt.
Verwaltungsrat weiter stärken
Im Gesetz über die Spitalverbunde sind verschiedene Genehmigungsvorbehalte von Regierung oder Kantonsrat verankert, insbesondere bei Geschäften mit einem Transaktionsvolumen von mindestens 3 oder mindestens 15 Millionen Franken. Dies zum Beispiel bei der Gründung von Gesellschaften, dem Verkauf von übertragenen Grundstücken oder der Vermietung von Liegenschaften an Dritte. Diese Genehmigungspflichten sollen aufgehoben und sofern es sich um strategisch oder finanziell bedeutende Geschäfte handelt, durch eine Anhörung der Regierung ersetzt werden.
Die Wahl des Verwaltungsrates soll zudem nicht mehr der Genehmigung durch den Kantonsrat unterliegen. Neu soll auch auf eine zwingende Vertretung des Gesundheitsdepartementes im Verwaltungsrat verzichtet werden. Ausschlaggebend sollen die fachlichen Kompetenzen sein.
Einsparungen von bis zu 14 Millionen Franken möglich
Mit den Anpassungen an der Organisationsstruktur sollen Synergien erzielt, Doppelspurigkeiten abgebaut und die Qualität bei der Leistungserbringung vereinheitlicht und erhöht werden. Die Spitalverbunde rechnen auch mit Vorteilen bei der Personalrekrutierung und bei der Fort- und Weiterbildung. Die jährlich wiederkehrenden finanziellen Vorteile werden auf 7 bis 14 Millionen Franken geschätzt, was 0,5 bis 1 Prozent des jährlichen Aufwandes entspricht. Das ist wichtig für die notwendige finanzielle Gesundung der Spitalverbunde.
Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage – insbesondere mit der Fusion und der Erhöhung des unternehmerischen Spitalraums – soll vermieden werden, dass die Spitalverbunde in Zukunft auf weitere Kapitalisierungsmassnahmen angewiesen sind. Die Regierung führt bis Ende Augst 2023 eine Vernehmlassung durch. Die bereinigte Vorlage wird dem Kantonsrat im Herbst zugestellt, damit in der Novembersession 2023 eine vorberatende Kommission eingesetzt werden kann. Die Beratung im Kantonsrat würde im ersten Halbjahr 2024 erfolgen. Die Fusion ist auf den 1. Januar 2025 vorgesehen.