IHK Thurgau lehnt kantonales Budget 2025 ab und fordert Umdenken
Text: PD/stz.
In den vergangenen Jahren konnte der Thurgau dank Zahlungen aus dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) sowie Ausschüttungen der Nationalbank über den Möglichkeiten seiner eigenen Steuererträge leben. Diese Zuschüsse sind aktuell nicht mehr gegeben. Aus Sicht der IHK Thurgau ist eine Erhöhung des Steuerfusses jedoch nicht der richtige Weg, um dem strukturellen Defizit entgegenzuwirken.
Vielmehr ruft die Kammer den Regierungsrat sowie das Parlament dazu auf, eine strategische Leistungsüberprüfung verbunden mit einer Aufgabenverzichtsplanung durchzuführen. Auch eine Reduktion der gebundenen Ausgaben auf kantonaler Ebene steht im Fokus.
Steuererhöhung belastet Unternehmen doppelt
In wirtschaftlich angespannten Zeiten ist es das falsche Vorgehen, den Steuerfuss markant zu erhöhen, da die bereits gebeutelte Thurgauer Industrie vor grösseren Herausforderungen steht. Aktuell leiden zahlreiche Unternehmen an einer erheblich eingebrochenen Nachfrage aus dem Ausland. Das betrifft sowohl exportorientierte Unternehmen als auch deren Zulieferer im Schweizer Binnenmarkt.
Herausfordernd sind zudem der stets starke Schweizer Franken und eine wachsende Bürokratie. Die markante Zunahme von Kurzarbeitsgesuchen in den vergangenen Wochen ist ein weiterer Gradmesser für die aktuell anspruchsvollen Rahmenbedingungen. Unternehmen sind folglich angehalten, zu sparen, und möglichst unbeschadet durch diese Zeiten zu manövrieren. Höhere Steuern bedeuten tiefere Investitionen auf Unternehmensseite. Das bremst unsere Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich.
Strategische Leistungsüberprüfung und Reduktion der gebundenen Ausgaben
Einen wichtigen Hebel auf dem Weg zu einem ausgeglichenen Budget sieht die IHK in der Reduktion der gebundenen Ausgaben, welche einen relevanten Teil des gesamten Staatshaushalts ausmachen. Die IHK fordert deshalb, dass der Regierungsrat alle gesetzlich gebundenen Ausgaben überprüft und dem Parlament einen Vorschlag unterbreitet, auf welche dieser Ausgaben in den kommenden Jahren verzichtet werden kann und welche Gesetze entsprechend angepasst werden müssen.
Zudem fordert die IHK Thurgau eine Leistungsüberprüfung der kantonalen Verwaltung. Auf welche Aufgaben kann verzichtet werden? Wo liegt Potenzial für grössere Effizienzgewinne im Ablauf? Dabei geht es nicht um lineare Kürzungen bestehender Ausgaben, sondern um den bewussten Verzicht auf nicht notwendige Aufgaben. Damit können Mittel für zwingend nötige Leistungen freigesetzt werden, deren Volumen zunimmt (beispielsweise die Zunahme von Lehrpersonal aufgrund wachsender Schülerzahlen).
Der Personalaufwand ist in den vergangenen 15 Jahren um 120 Millionen Franken bzw. um 35 Prozent gewachsen. Bis zur Umsetzung obiger Massnahmen plädiert die IHK deshalb zudem für einen befristeten Einstellungsstopp in der kantonalen Verwaltung.
Die IHK ist überzeugt, dass das gezielte Ansetzen auf der Ausgabenseite langfristig für einen schlanken und effizienten Staat zielführender ist als die Erhöhung des Steuerfusses.