St.Gallen

IHK plädiert für Ja zu Mietrechts- und Verkehrsvorlagen

IHK plädiert für Ja zu Mietrechts- und Verkehrsvorlagen
Markus Bänziger, IHK-Direktor
Lesezeit: 2 Minuten

Am Sonntag, 24. November 2024, befindet die Schweizer Stimmbevölkerung über die Sicherung der Nationalstrassen und zwei Mietrechtsvorlagen, welche klare Regeln für Untermiete und Eigenbedarf einführen. Diese Vorlagen stärken aus Sicht der Industrie- und Handelskammer (IHK) St.Gallen-Appenzell den Arbeitsraum Ostschweiz. Sie spricht sich daher für diese Vorlagen aus und setzt sich zusammen mit der IHK Thurgau mit einer Kampagne für die Sicherung der Nationalstrassen ein.

Text: pd/jos

Jan Riss, Chefökonom der IHK St.Gallen-Appenzell, hat im neusten IHK-Zoom die zentralen Entwicklungen im (Ost-)Schweizer Mobilitätsverhalten analysiert. Er erklärt: «In der Schweiz wächst der Verkehr über alle Verkehrsträger hinweg. Kapazitätsengpässe nehmen weiter zu. Daher sind umfassende Investitionen in die Mobilitätsinfrastruktur unabdingbar.»

Die Vorlage zur Sicherung der Nationalstrassen zielt dabei auf Engpassbeseitigungen im Nationalstrassennetz, im Kanton St.Gallen mit dem Rosenbergtunnel. Daher haben die IHK St.Gallen-Appenzell und die IHK Thurgau zusammen mit dem Arbeitgeberverband Rheintal und dem Industrieverein Appenzell Ausserrhoden die Kampagne «Pünktlich ankommen» lanciert. Diese setzt auf regionale Unternehmen, welche die Notwendigkeit einer leistungsfähigen Infrastruktur für die Ostschweizer Wirtschaft aufzeigen.

Jan Riss, Chefökonom IHK
Jan Riss, Chefökonom IHK

2x Ja zu klaren Regeln für Untermiete und Eigenbedarf

Die beiden Vorlagen zum Mietrecht schaffen klare Regeln und unterbinden Missbräuche. Konkret soll künftig die schriftliche Zustimmung des Vermieters für die Untermiete vorliegen und die Nutzung einer Mietwohnung oder eines Geschäftslokals für den Eigengebrauch einfacher werden. Beide Vorlagen erhöhen die Rechtssicherheit auf dem Mietwohnungsmarkt, weshalb sich die IHK St.Gallen-Appenzell dafür ausspricht.

Ja zur Erhöhung des Fahrkostenabzugs im Kanton St.Gallen

Derzeit werden Personen mit einem langen Arbeitsweg steuerlich benachteiligt. Diese Vorlage erhöht den maximalen Fahrkostenabzug auf 8'000 Franken pro Jahr. IHK-Direktor Markus Bänziger fordert: «Wer auf ein Auto angewiesen ist, soll für den Arbeitsweg nicht bestraft werden. Die Vorlage schliesst die Lücke vom Kanton St.Gallen zu den angrenzenden Kantonen und stärkt den Arbeitsraum Ostschweiz insgesamt.»

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