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Der Hebel zu weniger Eigenmitteln

Der Hebel zu weniger Eigenmitteln
Reto Hollenstein
Lesezeit: 5 Minuten

Reto Hollenstein ist seit Sommer 2023 neuer Geschäftsführer der BG OST-SÜD mit Sitz in St.Gallen, welche die Schweiz östlich des Aargaus, der Innerschweiz und des Tessins betreut. Im Gespräch erläutert er die Vorteile einer Bürgschaft und skizziert, wer davon profitieren kann.

Text: Stephan Ziegler

Reto Hollenstein, sämtliche Banken präsentieren sich gerne als «KMU-Banken». Braucht es da die BG OST-SÜD Bürgschaftsgenossenschaft für KMU überhaupt noch?
Wir verstehen uns als Partner zu den Banken und keinesfalls als Konkurrenten. Der Zweck der BG OST-SÜD ist, KMU bei der Erlangung eines Bankkredits mittels einer Bürgschaft zu unterstützen – wir selbst gewähren keine Kredite.

Haben Sie ein Beispiel aus der Praxis?
Gerne. Nehmen wir an, ein Unternehmen will ein Betriebsgebäude bauen. Bei Anlagekosten von 3,2 Millionen Franken wird die Bank in der Regel eine Hypothek mit einer Belehnung von 70 Prozent gewähren – also rund zehn Prozent tiefer als für ein Wohnobjekt. Das bedeutet, dass der Eigentümer des Betriebsgebäudes mehr Eigenkapital benötigt. Hier kann die BG OST-SÜD eine zentrale Rolle spielen: Wir können eine Bürgschaft abgeben, damit die finanzierende Bank eine höhere Belehnung bewilligt und so das KMU weniger eigene Mittel aufbringen muss. In der Vergangenheit konnte so der Eigenmittelbedarf dank der BG OST-SÜD von grundsätzlich 30 auf 15 Prozent reduziert werden. Nochmals: Die BG OST-SÜD gewährt keine Kredite, sondern bürgt mit ihrem exzellenten Namen.

Und wie viel höher sind die Chancen, eine Bürgschaft statt eines Kredites zu erhalten?
Wie erwähnt, ist es ein Miteinander, kein Gegeneinander. Wenn die Bank zum Schluss kommt, dass sie die Finanzierung nicht unterstützen kann oder eine Absicherung des Kredites mittels einer Bürgschaft nicht nötig ist, ergibt sich auch keine Bürgschaft.

«Die BG OST-SÜD gewährt keine Kredite, sondern bürgt mit ihrem exzellenten Namen.»

Bei Banken entscheidet oft eine KI mit, wer einen Kredit erhält. Wie sieht das bei der BG OST-SÜD bei den Bürgschaften aus?
KI unterstützt uns in unserem Bewilligungsprozess (noch) nicht. Wir nehmen uns gerne die Zeit, mit dem Antragsteller sowie der finanzierenden Bank ein ausführliches Gespräch zu führen. Dabei ist es uns wichtig, das Geschäftsmodell bzw. die Geschäftsidee des Antragsstellers zu verstehen. Die Besprechungen finden, wenn immer möglich, am Sitz des KMU statt.

Wer kann denn eine Bürgschaft beantragen?
Kurz gesagt: Leistungs- und entwicklungsfähige kleine und mittlere Unternehmen. Bürgschaftsnehmer können Privatpersonen (für KMU-Zwecke), Personengesellschaften oder juristische Personen sein. Die BG OST-SÜD agiert generell branchenunabhängig. Eine Verbürgung darf einzig nicht vorgenommen werden, wenn das KMU anderweitige Unterstützung des Bundes erhält – wegen des Doppelsubventionierungsverbots.

Und zu welchen Zwecken?
Die BG OST-SÜD unterstützt KMU aller Branchen zum Beispiel bei Nachfolgeregelungen, Unternehmenskäufen, Betriebsliegenschaftserwerb/-investitionen, Liquiditätssicherstellung, Investitionen in mobile Sachanlagen, bei Wachstum und Unternehmensgründungen, bei Verselbstständigungsprojekten, Start-ups und bei nachhaltigen Sanierungen.

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«Die BG OST-SÜD kann bei einer Nachfolgeregelung mittels einer Bürgschaft unterstützen.»

Sie unterstützen tatsächlich auch Start-ups?
Ja, wobei sich bei Start-ups die finanzielle Situation oftmals so präsentiert, dass eine Bankfinanzierung nur schwer zu finden ist. Zu berücksichtigen ist, dass vom finanziellen Standpunkt her die Bürgschaft keinen Eigenmittel-/Investorencharakter einnimmt und die teilweise verbürgten Fremdmittel deswegen kein Risikokapital darstellen.

Und wie sieht es bei den erwähnten Nachfolgeregelungen aus?
Rund 15 Prozent aller Schweizer Unternehmen mit 1 bis 49 Beschäftigten sind von Problemen bei der Nachfolgeregelung betroffen. Bei Unternehmen mit höheren Mitarbeiterzahlen ist die Nachfolgelösung weniger akut. Die BG OST-SÜD kann bei einer Nachfolgeregelung mittels einer Bürgschaft unterstützen, ist die Käuferschaft doch meist jung und verfügt nicht über das nötige Kapital oder nur einen Teil davon. Vielleicht ist die Unternehmensnachfolge mittels jährlichen Verkaufs von Aktienpaketen an langjährige, interessierte Mitarbeiter geplant. Auch für den Kauf von Stammanteilen oder Aktienpaketen einer Firma könnten wir eine Bürgschaft sprechen.

Was sind die Grundvoraussetzungen für eine Bürgschaft?
Eine positive Kreditwürdigkeit sowie -fähigkeit wird von der Unternehmung und deren Exponenten vorausgesetzt. Ferner ist ein gewisser Anteil an Eigenmitteln unerlässlich. Da wir nicht der Finma unterstellt sind, ist dieser Anteil aber nicht in Stein gemeisselt.

«Auch für den Kauf einer Firma (z. B. Nachfolgefinanzierungen) könnten wir eine Bürgschaft sprechen.»

Können Sie einen Überblick über die Kosten geben, die mit einer Bürgschaft auf mich zukommen?
Für die Geruchsprüfung entrichtet uns der Antragsteller eine Gebühr von einem Prozent der beantragten Bürgschaftssumme bis 500´000 Franken, maximal jedoch 2500 Franken. Bei einer Bürgschaftssumme über 500´000 Franken beträgt der Ansatz 0,50 Prozent, maximal aber 3500 Franken. Die Bürgschaftsprämie wird jeweils einmal im Jahr in Rechnung gestellt und beträgt 1,25 Prozent der Bürgschaftssumme. Aufgrund der vereinbarten Amortisation – der verbürgte Betrag ist in der Regel innert zehn Jahren zu amortisieren – sinkt die jährliche Belastung kontinuierlich. Zusammen mit der Bürgschaftsprämie wird eine Dossierführungsgebühr von 125 Franken bis zu einer Bürgschaftssumme von 100´000 sowie 250 Franken für eine Summe über 100´000 in Rechnung gestellt. Maximal kann die BG OST-SÜD Bürgschaften bis zu einer Million Franken bewilligen.

Finanziert sich die BG OST-SÜD ausschliesslich über diese Gebühren?
Nein, unsere Einnahmequellen sind auf drei Standbeine verteilt: Neben den vorerwähnten Gebühren aus dem ordentlichen Bürgschaftswesen verfügt die BG OST-SÜD über Finanzanlagen sowie Immobilien, mit denen wir marktübliche Erträge erwirtschaften. Ferner besteht zwischen dem Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung sowie der BG OST-SÜD ein Vertrag, welcher u. a. das Reporting und Controlling des Bürgschaftswesens für KMU sowie die Finanzhilfen für die zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Epidemie gewährten Solidarbürgschaften regelt. Im Vertrag sind verschiedene Schlüsselkennzahlen definiert. Je nach Jahreserfolg erhalten die vier in der Schweiz vom Bund anerkannten Bürgschaftsorganisationen einen Beitrag seitens Bund.

Zum Schluss: Was war das aussergewöhnlichste Projekt, für das sich die BG OST-SÜD verbürgt hat?
Es ist spannend, wie viele verschiedene Produkte- bzw. Dienstleistungsideen mit grossem Engagement von den einzelnen KMU entwickelt werden. Vom konventionellen Schreinerbetrieb über Kanalreinigungsfirmen oder Unternehmen aus dem Bereich «Wärmeverbund» bis zu Firmen aus dem Medizinalbereich durften wir viele verschiedene Unternehmungen mit einer Bürgschaft unterstützen. Und ja, etwas stolz sind wir, wenn sich eine Firma finanziell gesund und erfolgreich im Markt entwickelt – und vielleicht sogar die Marktführerschaft mit einem Nischenprodukt erlangt.

Text: Stephan Ziegler

Bild: Marlies Beeler-Thurnheer

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